Es ist der Traum von vielen Jugendlichen und begeisterten erwachsenen Computerspielen: Geld verdienen durch Computerspielen.
Für immer mehr Menschen wird dies jedoch dank der Onlinespiele zur Realität. Beim so genannten „Goldfarming“ erspielen die Spieler virtuelles Gold, Heiltränke oder Züchten starke Charaktere heran, um diese dann gewinnbringend an Personen im echten Leben zu verkaufen.
Schätzungen in einer Studie der Universität Manchester zufolge verdienen weltweit etwa 400.000 Menschen – davon kommen etwa 80 Prozent aus China - mit dieser Art des Nebenerwerbs Geld. Geld, das jedoch häufig nicht auf legale Art und Weise verdient wird, verbieten die meisten Betreiber von Onlinespielen doch den Verkauf virtueller Gegenstände oder Charaktere in ihren Nutzungsbedingungen.
So führen zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betreiber von Onlinespielen aus, die im Spiel erspielten virtuellen Gegenstände oder Charaktere bleiben das Eigentum des Betreibers und lediglich der Zugang zum Spiel werde durch die Zahlung eines entsprechend festgelegten Entgeltes gewährt. Dies hat zur Folge, dass ein Anbieten virtueller Gegenstände oder Spielstände häufig nicht legal möglich ist, da den Spielern des Onlinespiels vielmals diese zu keiner Zeit gehören.
Fazit:
Auch in Deutschland werden für einschlägige Onlinespiele virtuelle Gegenstände zum Kauf angeboten. Nutzt man ein solches Angebot, geht nicht nur der Reiz am Fortschritt des Spiels verloren, sondern man sollte auch ganz genau darauf achten, ob sich die Betreiber des Onlinespiels in ihren Nutzungsbedingungen nicht irgendwelche Konsequenzen für das Einsetzen von nicht selbst erspielten oder ertauschten virtuellen Gegenständen vorbehalten – denn ansonsten kann unter Umständen ganz schnell heißen: GameOver, Zugang gesperrt.
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Urheberrecht: RA Sören Siebert
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