Sie sind hier: Internetrecht News Sonstiges Gravenreuth ./. taz: Berufungsantrag zurückgenommen

Gravenreuth ./. taz: Berufungsantrag zurückgenommen

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wohl eine der schillernsten Personen im Anwaltsbusiness – bekannt wurde er durch zahlreiche Abmahnungen in den Bereichn Urheber- und Markenrecht. Zudem geriet er selbst mit dem Gesetz in Konflikt und wurde unter anderem wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Nun wurde er in eigener Sache aktiv, nachdem er von dem Online-Angebot der Berliner Tageszeitung (taz) eine Bestätigungsmail für die Eintragung in den Newsletter der taz erhalten hatte – verbunden mit der Bitte, doch kurz eine Rückantwort zu schreiben, falls dieser die Eintragung in den Newsletter nicht vorgenommen hat. Stattdessen mahnte Gravenreuth die taz ab, da er diese E-Mail nicht angefordert habe und sie seine Persönlichkeitsrechte verletze, und forderte Unterlassung.

Als die taz die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung verweigerte, erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung gegen die Tageszeitung, die jedoch in einem späteren Widerspruchsverfahren vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 23.1.2007 (Az. 15 O 346/06) aufgehoben wurde.

Gegen dieses Urteil legte Gravenreuth Berufung ein und rief das Berliner Kammergericht zur Entscheidung an. Wie kürzlich bekannt wurde, nahm Gravenreuth seinen Berufungsantrag jetzt jedoch zurück – offenbar, weil die Richter deutlich gemacht hatten, dass sie sich seiner Rechtsauffassung nicht anschließen können.

Bereits im Jahr 2004 hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.3.2004 (Az. I ZR 81/01) entschieden, dass im Zuge des so genannten Double-OptIn-Verfahrens zur Newsletter-Bestellung werbefreie Bestätigungsschreiben nicht als Spam zu werten sind.

Fazit:

Es stellt sich die Frage, warum Gravenreuth überhaupt gegen die angeblich nicht angeforderte Bestätigungsmail der taz vorgegangen ist – er als erfahrener Anwalt hätte eigentlich vom Urteil des BGH wissen müssen, das das Vorliegen einer Spam-Mail bei einer werbefreien Bestätigungsmail im Rahmen eines Double-OptIn-Verfahrens nicht als Spam zu werten ist...

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Abmahnung: RA Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.