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Ypsilanti Fake-Interview: SPD stellt Strafantrag

Nachdem Andrea Ypsilanti Anfang der Woche dem Crazyphone-Moderator Jochen Krause (alias Franz Müntefering) auf den Leim gegangen ist und Auszüge des Telefon-Interviews auf YouTube gelandet sind schlugen die Wellen hoch. Hunderttausende Nutzer amüsierten sich über den Fauxpas der hessischen SPD-Chefin. Die SPD versteht nun allerdings keinen Spaß und hat Strafantrag gestellt.

Bereits kurz nach dem Auftauchen der Audio-Schnipsel auf YouTube ließ die SPD Hessen verkünden, dass rechtliche Schritte geprüft würden. Die Ausstrahlung des Crazyphone-Gesprächs wurde zuvor ausdrücklich untersagt. Zudem wurde der Radiosender ffn aufgefordert, auch jegliche sonstige Verbreitung des Gesprächs zu unterlassen und "sämtliche Kopien auf YouTube und anderen ähnlich gearteten Plattformen löschen zu lassen. Radio ffn habe auch an den nachfolgenden Tagen darauf zu achten, dass Kopien des Gesprächs nicht mehr im Internet zu hören seien", so die SPD Hessen in einer Pressemitteilung vom 15.09.08. Ein hoffnungsloses Unterfangen.

Wer den Crazyphone-Schnipsel als erstes ins Internet gestellt hat, ist unklar. Doch genau dies will die SPD Hessen nun herausfinden. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover ist ein entsprechender Strafantrag gegen eine bestimmte Person von ffn und gegen unbekannt eingereicht worden. Durch den Mitschnitt und die Verbreitung sei gegen Paragraph 201 Abs. 1 und 2 StGB verstoßen worden.

Fazit:
Die SPD versteht keinen Spaß. Der illegale Mitschnitt und die Verbreitung des Interviews stellen aller Voraussicht nach zwar einen Verstoß gegen das StGB dar, die Frage ist aber ob das Vorgehen der SPD Hessen schlau ist. Der Schaden für die SPD wird mit so einem Vorgehen zweifelsohne größer. Hätte man den Fauxpas nicht auch mit einem souveränen Lächeln parieren können?

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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