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Schwarzsurfer im fremden WLAN - Computer beschlagnahmt

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Im beschaulichen Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg) geschieht unglaubliches. Die Polizei hat vor kurzem einen 27-jährigen kontrolliert, der nachts um eins auf einer Außentreppe mit seinem Laptop saß. Nachdem dieser entdeckt wurde, klappte er das Notebook zu und wollte sich entfernen. Warum? Ein klarer Fall eines Schwarzsurfers.

Ein „Schwarzsurfer“, angelehnt an die Begriffe „Schwarzfahrer“ oder „Schwarzseher“, ist eine Person, die sich ohne Berechtigung in ein fremdes WLAN-Netz einklinkt um ins Internet zu gehen. Ob das bloße Einklinken in ein unverschlüsseltes Netz allerdings strafbar ist, ist bislang ungeklärt. Insbesondere welcher Tatbestand erfüllt sein könnte ist umstritten.

Die zuständige Polizeidirektion ließ verlauten, dass aus ihrer Sicht verschiedene Tatbestände in Betracht kämen. In Betracht käme dabei die Nutzung eines Internetzugangs ohne Entrichtung des entsprechenden Entgelts, die Ausspähung von Daten oder auch das Abhören von Nachrichten mithilfe einer Funkanlage. Allerlei kurioses also. Computerexperten sind gerade dabei den Cache des beschlagnahmten Laptops auszuwerten.

Fazit:

Gerade wenn es um einen Fall der Nutzung eines verschlüsselten oder nicht-verschlüsselten WLAN-Netzes geht ist rechtlich so gut wie gar nichts geklärt. Hier ist es höchste Zeit, dass es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Diese ist allerdings nicht absehbar. Dabei sind beispielsweise in Großstädten nahezu überall WLAN-Zugänge verfügbar. Sowohl für Nutzer als auch für Anschlussinhaber ist dies eine katastrophale rechtlich ungesicherte Situation.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Haftung WLAN: Rechtsanwalt Sören Siebert


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