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Verschärfte Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat nach einem Treffen, unter anderem mit den sieben größten deutschen Internet-Providern, bekannt gegeben, dass in Zukunft verstärkt Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet ergriffen werden sollen. Dazu soll nun unter Federführung des Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) zusammen mit dem Innenministerium (BMI), dem Wirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie den ISPs und Branchenverbänden eine Fachgruppe gegründet und ein Masterplan erarbeitet werden.

Dabei setzt die Fachgruppe nach bisherigen Informationen in besonderem Maße auf das Mittel der Zugangssperrung zu entsprechenden Websites. Das Bundesfamilienministerium geht dabei von ca. 300.000 Zugriffen pro Tag aus, die dadurch verhindert würden.

Die am Gespräch beteiligten Vertreter der Internetwirtschaft machten deutlich, dass eine Sperrung der Zugänge nur in Frage komme, wenn es hierfür eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Entsprechend wurde bei dem Treffen beispielsweise auch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in Erwägung gezogen. Die Fachgruppe soll nun bis Anfang März einen entsprechenden Maßnahmenkatalog entwickeln.

Fazit:
Die schwierige Frage der Sperrung von Internetzugängen darf nicht im Hauruck-Verfahren entschieden werden. Auch wenn es sich um Kinderpornographie handelt, muss sauber zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Interessen abgewogen werden. Es bedarf hier einer breiten gesellschaftlichen Debatte über Freiheit und Einschränkungen des Internets. Es ist jedoch zu befürchten, dass genau diese nur mit etlichen Spitzenvertretern geführt wird und alle anderen außen vor bleiben.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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