Sie sind hier: Internetrecht News Strafrecht Razzia bei RTL II: Mitarbeiter wegen Betrugsverdacht bei Flirt-SMS verhaftet

Razzia bei RTL II: Mitarbeiter wegen Betrugsverdacht bei Flirt-SMS verhaftet

Im Fernsehen und im Internet finden sich unzählige Werbeanzeigen für SMS-Flirt-Hotlines, mit Hilfe derer Singles nach einem neuen, für sie geeigneten Partner suchen können. Unerfreulichen Besuch hatte in diesem Zusammenhang nun der Fernsehsender RTL II. Nach mittlerweile seitens RTL II bestätigten Medienberichten wurden Anfang April die Geschäftsräume des Fernsehsenders von der Staatsanwaltschaft München durchsucht.

Der Verdacht:

Mitarbeitern des Senders wird vorgeworfen, in den Jahren 2005/06 etwa 500.000 Flirt-SMS zum Preis von je 1,99 EUR verschickt zu haben, durch deren Abonnierung sich die Empfänger einen Kontakt zu anderen flirtlustigen Singles erhofft hatten. Statt der Chance auf die große Liebe sollen jedoch – so die Staatsanwaltschaft München I – Mitarbeiter auf 400-EUR-Basis die SMS beantwortet und in der Folge die Empfänger getäuscht haben.

Im Rahmen der Durchsuchung soll es zudem zur Festnahme mindestens eines Mitarbeiters von RTL II gekommen sein – zu der Frage, inwieweit RTL II selbst in die Angelegenheit involviert ist, gibt es bislang keine Stellungnahme des Fernsehsenders. Nach Aussage des zuständigen Oberstaatsanwaltes wurde auf RTL II zumindest für die Flirt-SMS geworben.

Fazit:

Dass SMS-Flirt-Plattformen so genannte Anheizer beschäftigen, die die zahlungkräftige Single-Klientel anlocken soll, ist kein Geheimnis. Dass dies keine Kavaliersdelikt ist, sondern strafrechtlioch verfolgt wird, zeigt dieser Fall.


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