Kommt nun doch eine durchgehende Überwachung der Stoppschild-Seiten? Auf Anfrage von Heise-Online teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit, dass sich die Bundesregierung vom neuen Gesetz nun doch weitergehende Überwachungsmöglichkeiten erhoffe und eine Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Server in Betracht ziehe.
Eine überraschende Wendung. War doch bislang keine Rede davon die Sperrseiten grundlegend zu überwachen. Auch Familienministerin Ursula von der Leyen distanzierte sich bisher von einer grundlegenden Überwachung und hatte bereits des Öfteren erklärt, dass eine Auswertung der Zugriffe "nicht stattfinden werde."
Den vermeintlichen Kurswechsel erklärte ein Sprecher des BMJ gegenüber heise online damit, das es den Strafverfolgungsbehörden nach dem geltenden Entwurf nicht immer möglich sei "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die Vorgehensweise wäre dabei ähnlich wie bei einer inhaltlichen Kommunikationsüberwachung. So würde die IP-Adresse aufgezeichnet und in Kopie an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörden übersandt und dort anschließend verarbeitet. Das BMJ betonte aber gleichzeitig dass eine solche Maßnahme nur in Verbindung mit einem richterlichen Beschluss angeordnet werden könne.
Aber dennoch müsse - so das BMJ - jeder Nutzer mit einer Strafverfolgung rechnen, wenn er dabei erwischt werde, eine gesperrte Webseite aufzurufen. Erfülle schließlich schon das Aufrufen einer solchen Webseite die Vorraussetzungen des Straftatbestands und begründe damit auch den nötigen Anfangsverdacht für Ermittlungen. Beruhigend bleibt immerhin das die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, den Nachweis der Vorsätzlichkeit des Aufrufs müssen schließlich die Strafverfolgungsbehörden erbringen.
Frau von der Leyen indes versteckt sich hinter Nebelkerzen und erklärte in einem Interview, dass das Gesetz offen lasse, ob Spuren verfolgt werden können, wenn oberste Strafbehörden nach entsprechenden Hinweisen verlangen und "komplizierte Sperrtechniken" verwendet würden. Das Gesetz sieht freilich eine eindeutige Grundlage zur Speicherung und Weitergabe für die Provider vor, komplizierte Techniken hin oder her.
Fazit:
Für den Nutzer wird es nun problematisch. Zum einen gilt es sich künftig zu überlegen ob man unbekannte Webseiten ansurft, andererseits könnten auch Webseiten ohne kinderpornographische Inhalte auf den Sperrlisten landen und ein Aufruf den Nutzer in das Visier der Behörden befördern.
Autor: Christian Hense
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