Wie vor kurzem bekannt wurde, will die Staatsanwaltschaft gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Jörg Tauss Anklage erheben. Bei einer Hausdurchsuchung im März wurde in seinem Büro und in seiner Wohnung kinderpornografisches Material sichergestellt.
Tauss begründete seinen Besitz der Datenträger mit Recherchearbeiten, um einen Kinderpornoring zu sprengen.
Bevor die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Tauss Anklage erheben kann, muss dessen Immunität vom Bundestag aufgehoben werden. Dazu muss der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen. Bereits im März hatte der Ausschuss zur Hausdurchsuchung zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft will die Begründung von Tauss, er habe als Abgeordneter recherchiert, nicht gelten lassen. Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und daher könne er sich auch nicht darauf berufen.
Fazit:
Tauss beteuert bis heute seine Unschuld und stellt klar, dass man „sich der Kinderporno-Szene nur nähern könne, wenn man selbst szenetypisches Material anbiete“.Hinter dem früheren SPD-Politiker stehen seine jetzigen Parteifreunde der Piratenpartei. Sie sind der Ansicht, dass die Chancen einer Verurteilung bei null lägen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall Tauss weiter entwickelt.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.