Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht eine Gruppe von Abofallen-Betreibern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Drei Jurastudenten betrieben seit dem Jahr 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com eine Abofalle.
Per Spam-Mail bewarben sie die Seite, sowie ein angebliches Gewinnspiel. Internetnutzer sollten dadurch Zugriff auf eine angeblich geheime Liste mit Adressen von Veranstaltern für besonders günstige Fabrikeinkäufe bekommen. Durch das Anklicken des Links landete man zunächst auf einer sogenannten Sprungbrettseite, von der man erst durch ein weiteres Klicken auf einen Button weitergeleitet wurde. Auf dieser Seite war dabei in kleiner Schrift vermerkt, dass nach „ Anmeldung“ einmalig Kosten von 86 Euro fällig würden. Das Landgericht Göttingen (Urteil vom 17.08.2009, Az.: 8 KLS 1/09) sah in diesem Vorgehen nun den Tatbestand des Betruges erfüllt, es handelte sich eindeutig um eine Abofalle.
Insgesamt waren in dem Verfahren 986 vollendete und 196 versuchte Taten angeklagt. Die Studenten haben durch die Taten nach eigenen Angaben insgesamt 130.000 € eingenommen. Das Gericht hat die beiden Haupttäter wegen Betrugs nun zu 18 und 25 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der dritte Beteiligte wurde wegen Beihilfe zu diesen Taten zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zum ersten Mal wurden damit in Deutschland gegen Abofallen-Betreiber Freiheitsstrafen verhängt.
Fazit:
Verbraucher sind immer öfter Opfer von solchen Abofallen. Da diese oftmals nicht zu erkennen sind und den Nutzer gezielt in die Irre führen, besteht ein hohes Kostenrisiko. Wer in eine solche getappt ist oder sich einer finanziellen Forderung ausgesetzt sieht, die er nicht nachvollziehen kann, der sollte sich unbedingt an die Verbraucherzentralen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es ist zu erwarten, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in der Zukunft vermehrt gegen Betreiber solcher Seiten vorgehen und es auch in Zukunft zu der Verhängung von Haftstrafen kommen wird.
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