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Finanzkurier wegen Phishing-Transaktionen verurteilt

Betrügereien über so genannte Phishing-eMails im Internet nehmen rasant zu. Fast jeder dürfte schon einmal eine in nicht ganz korrektem Deutsch verfasste eMail erhalten haben, in welcher er aufgefordert wird, seine online-Banking PIN oder TAN auf einer Intenetseite einzugeben, da dies aus „Gründen der Sicherheit“ erforderlich sei. In Wirklichkeit werden die Daten dann in betrügerischer Absicht an Dritte übermittelt, diese überweisen die Geldbeträge dann auf eigene Konten.

Diese illegal erlangten Gelder müssen nun aber weiter transferiert werden. Deshalb finden sich in letzter Zeit immer häufiger eMails, in denen eine relativ hochbezahlte Arbeitsstellen angeboten werden, ohne dass hierfür entsprechnede Qualifikationen notwendig sind. Alles was man benötigen würde ist etwas freie Zeit, einen Computer sowie ein Konto bei einer deutschen Bank. Vielen der Angeschriebenen ist dabei wohl nicht klar, um welche Art von Geschäften es sich hierbei handelt und dass die zu transferierenden Gelder zum Großteil aus illegalen Phishing-Angriffen im Bereich online-Banking stammen.

In einem der ersten Urteile hat nun das Amtsgericht Darmstadt einen so genannten Finanzkurier wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in fünf Fällen verurteilt. Der Verurteilte hatte für entsprechende Transaktionen ein Konto eingerichtet und in mehreren Fällen Geldbeträge zwischen 1.500 und 3.000 Euro nach New Jersey transferiert. Das Gericht ging davon aus, dass diese Summen durch Computerbetrügereien erlangt wurden und verurteilte den Angeklagten dementsprechend wegen Geldwäsche nach § 261 StGB.

Der verurteilte Ingenieur im Ruhestand hatte bestritten, dass ihm bekannt gewesen sei, dass das Geld aus illegalen Quellen stammt. Dies lies das Gericht aber nicht gelten, aufgrund seiner Intelligenz hätte dem Ingenieur bekannt sein müssen, dass es sich hierbei nur um Schwarzgeld handeln kann. Da die Einnahmen zum Bestreiten des Lebensunterhaltes dienen sollten nahm das Gericht sogar einen besonders schweren Fall der Geldwäsche an. Das Strafmaß beträgt ein Jahr und 6 Monate, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Fazit: Schon der gesunde Menschenverstand rät einem, auf entsprechende Job-Angebote im Internet nicht einzugehen. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind entsprechende Aktivitäten illegal und werden durch die Justiz auch bestraft. Die Einlassung, nicht gewusst zu haben, dass derartige Geldüberweisungen einen illegalen Hintergrund haben können, werden die Gerichte wohl auch in der Zukunft nicht akzeptieren. Ob auch die Hintermänner derartiger Geldwäscheaktionen ermittelt und bestraft werden können ist wie so oft in Fällen der Internetkriminalität aber eher unwahrscheinlich.

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 

 


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