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Online-Poker - Vorsicht Phishing-Mail

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Mehrere tausend Personen haben in den letzten Tagen gefälschte eMails des Anbieters “Partypoker.com” erhalten. Die Versender wollen Spieler der weltweit größten Poker-Seite im Internet dazu bringen, einem Link zu folgen um dort ihre Account-Daten einzugeben. Wenn man diesem Link folgt, landet man jedoch auf einer gefälschten Webseite die nichts mit dem Angebot von PartyPoker zu tun hat. Es wird so versucht, an die Benutzernamen und Passwörter der Kunden zu gelangen um diese missbräuchlich verwenden zu können.

In der eMail findet sich folgender Text in englischer Sprache: “Dear poker player, Information for US and all over the World based customers on the passing of the Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006. On September 30, 2006, the United States Congress passed The Safe Port Act. That measure also contained certain provisions known as the Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006. On October 2, 2006, Party Gaming made an announcement regarding the impact the act would have on business when, as expected, it is signed into law”. Urheber von Phishing-eMails gehen immer nach dem gleichen Muster vor. In einem möglichst offiziell und seriös wirkendes Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, Benutzernamen, Passwörter, PINs oder TANs auf einer verlinkten gefälschten Webseite einzugeben. Nahezu jeder Internet-Nutzer hat solche gefälschten eMails von Geldinstituten, Sparkassen oder eBay bereits schon einmal erhalten. Inzwischen gibt es auch SMS-Phishing (SmiShing). Dabei werden SMS-Nachrichten verschickt in denen die Empfänger ebenfalls aufgefordert werden, zum Beispiel ein “abgeschlossenes Abo” auf einer bestimmten Webseite durch Eingabe ihrer Daten zu bestätigen.

Hat der Nutzer seine Daten herausgegeben, werden diese in den meisten Fällen dazu genutzt um finanzielle Transaktionen durchzuführen. Hierbei entsteht jährlich alleine in Deutschland ein hoher Millionenschaden. Da sich Geldströme relativ leicht verfolgen lassen setzen die Urheber immer wieder mehr oder weniger ahnungslose Mittelsmänner ein. Diese nennt man “Finanzagenten”. Oftmals sind dies Personen in finanziellen Schwierigkeiten denen traumhafte Renditen versprochen werden. Alles was sie tun müssen, ist ein inländisches Konto zur Verfügung zu stellen und Geldbeträge auf ausländische Konten zu überweisen (z.B. mit Western Union). Finanzagenten müssen jedoch wissen, dass ihre Unterstützungshandlungen strafrechtlich verfolgt werden. So wurde ein Mann vom Amtsgericht Hamm (Az.: 10 Ds 101 Js 244/05-1324/05, Urteil vom 05.09.2005) durch eine solche Unterstützungshandlung wegen Beihilfe zum Computerbetrug (§§ 263a, 27 StGB) verurteilt. Je nach Einzelfall kommen aber auch die Vorschriften über die Geldwäsche zur Anwendung. Das AG Überlingen (Az.: 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06) hat in einem ähnlichen Fall ebenfalls einen Strafbefehl erlassen. Finanzagenten müssen bei ihrer Entdeckung jedoch auch mit einer zivilrechtlichen Verfolgung rechnen. So hatte das OLG Hamburg (Az.: 1 U 75/06, Urteil vom 07.07.2006) eine Frau, die als Mittelsperson bei Phishing-Transaktionen geholfen hat, verpflichtet den Schaden in Höhe von 32.000.- Euro zurück zu erstatten.

Fazit:
Empfänger solcher Phishing-Mails sollten auf keinen Fall den angegebenen Links folgen und ihre geheimen Daten herausgeben. Personen die auf Jobsuche sind, sollten sich nicht auf solche dubiosen Geschäfte einlassen. Das Risiko als Mittelsmann erwischt zu werden ist hoch und hat sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen.

Autor: Philipp Otto

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Betrug im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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