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Anti-Terror-Datenbank seit 01.03.2007 in Betrieb

Bundestag und Bundesrat haben Ende 2006 das “Gemeinsame Dateien-Gesetz” beschlossen. Dieses ist nun zum 01.03.2007 in Kraft getreten. Es beinhaltet den Aufbau einer umfassenden Anti-Terror-Datei. Offizielles Ziel des Aufbaus der Datenbank ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung potentiell gefährlichen Personen und möglicherweise geplanten Attentaten in Deutschland. Es sollen in der Datei mehrere Millionen Datensätze die bisher bei unterschiedlichen Stellen zur Verfügung standen zusammengeführt werden. Beteiligt sind neben Polizei, Bundespolizei und Zollkriminalamt auch das Bundeskriminalamt (BKA), der Verfassungsschutz des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Alle diese insgesamt 38 Behörden können auf die riesigen Datenmengen zugreifen und stellen selbst Informationen zur Verfügung.

Mit dieser Maßnahme wurde der „Bekämpfung des Terrorismus“ endgültig Priorität vor dem Datenschutz eingeräumt. Eine Übersicht über die Quellen der Datensätze kann man in einem längeren Artikel der Computerzeitschrift CT nachlesen. Die gemeinsame Anti-Terror-Datenbank wird organisatorisch beim BKA geführt. In einer erweiterten Index-Datei können in einem mehrstufigen Verfahren Personendaten, Bankdaten, Telefonnummern, eMail-Adressen, Führerschein-Daten, Daten von verdächtigen Vereinen, Stiftungen, Unternehmen und Ansprechdaten von einschlägigen Kontaktpersonen im jeweiligen Milieu abgefragt werden. Danach können die Abfrageberechtigten weitere Datensätze und Informationen im Wege einer “verdeckten Speicherung” in der Datenbank suchen. Die anfragende Behörde erhält als Ergebnis zunächst keine Informationen. Die Nachrichtendienste (MAD, BND und Verfassugsschutz) sehen jedoch wer nach wem gesucht hat und kontaktieren dann die entsprechenden Behörden.

Durch diese “Datenübergabe im Einzelfall” soll die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verwirklicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit Daten durch den Kunstgriff “Gefahr im Verzug” ohne Beachtung der Trennung zu erlangen. Im Nachhinein soll dann überprüft werden, ob die Verhältnissmäßigkeit dieser Abfrage gewährleistet wurde.

Fazit:
Die Einrichtung dieser gemeinsamen Anti-Terror-Datei lässt nicht nur Datenschützer mit dem Kopf schütteln. Mithilfe des Argumentes der Terrorismusbekämpfung wird eine lange gewünschte einheitliche Datei nun durch den Gesetzgeber eingeführt. Da die Gefahr des Missbrauchs mit geheimen personenbezogenen Daten groß ist, ist das Gesetz bereits vor Verabschiedung auf massive Kritik gestoßen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Strafrecht und Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


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