Experten des Bundesinnenministeriums (BMI) in Berlin und des Bundeskriminalamtes (BKA) diskutieren zur Zeit, inwieweit Community-Portale wie MySpace oder YouTube zur Öffentlichkeitsfahndung nach Straftätern eingesetzt werden können. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen FBI wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die gezielte Veröffentlichung von Aufrufen zur Fahndung nach potentiellen Verbrechern und Verdächtigen zu realisieren ist.
Insbesondere stellt sich dabei die Frage nach dem rechtlichen Rahmen der Ausweitung einer solchen operativen Tätigkeit. Bislang sei es den Ermittlern nur erlaubt, öffentlich zugängliche Bereiche zu beobachten und die dort eingestellten Informationen auszuwerten, so ein Sprecher des BMI in der Freitags-Ausgabe der Frankfurter Rundschau (FR). Sowohl das BKA als auch das BMI haben ein starkes Interesse daran, ihre rechtlichen Kompetenzen auszuweiten um auch direkt Einfluss auf veröffentlichte Inhalte in Web2.0-Portalen nehmen zu können. Der Sprecher des BMI sieht jedoch auch Probleme hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und der Einhaltung des Datenschutzes. Die Experten nehmen dafür trotzdem auch eine eventuelle Änderung der Strafprozessordnung (StPO) in Kauf.
In den USA und Kanada werden Web2.0-Portale für polizeiliche Fahndungen bereits aktiv genutzt. In einem Fall wurde ein Überwachungsvideo eines HipHop-Konzertes auf der Suche nach einem in der Nähe des Clubs begangenen Mordes auf YouTube zur Verfügung gestellt. Auf dem Video waren die beiden männlichen Hauptverdächtigen zu sehen. Nach zwei Wochen stellte sich dann einer der beiden der Polizei. Diese führt dies nun auf den öffentlichen Druck durch das im Internet eingestellte Video zurück. Zwar entfernte die Polizei anschließend das Überwachungsvideo, doch hilft dies erfahrungsgemäß wenig. Bereits kurze Zeit später tauchten Kopien des Materials auf, die von unbekannten Dritten veröffentlicht wurden.
Fazit:
Dieses Beispiel zeigt wie problematisch eine solche operative Fahndung sein kann. Die Ermittlungsbehörden sind so nicht mehr in der Lage die Persönlichkeitsrechte eines Verdächtigen zu schützen. Darüber hinaus kann die Authentizität eines solchen Materials nicht gewährleistet werden. Trittbrettfahrer könnten gefälschtes Material unter dem Deckmantel des BKA veröffentlichen. Bereits die Ankündigung der Ermittler mit Hilfe des sog. Bundestrojaners heimische Computer auszuspähen hat dazu geführt, dass Trojaner mit gefälschten eMails des BKA für große Verunsicherung im Internet geführt haben. Dem Bundesinnenministerium ist dringend zu raten, von solchen Plänen Abstand zu nehmen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Persönlichkeitsrecht und Datenschutz im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.