Das zweite Leben ist für einen 54 Jahre alten Mann und eine 27 Jahre alte Frau aus Deutschland nun vorbei. Der Betreiber Linden Lab hat auf die Vorwürfe und die öffentliche Diskussion über die Verbreitung von pornographischen Inhalten bei dem Online-Spiel Second Life reagiert. An die Ermittlungsbehörden wurden dabei die Identitäten der Spieler weiter gegeben. Zudem hat Linden Lab die entsprechenden Accounts gesperrt.
Wie eRecht24 berichtete, hatte die Zentralstelle gegen Kinderpornographie bei der Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Personen eröffnet. Tatvorwurf ist das Anbieten von realem Material mit kinderpornographischem Inhalt. Das Verfahren geht zurück auf Recherchen des ARD-Politik-Magazins "Report Mainz". Der Betreiber Linden Lab nahm dazu im Blog von Second Life Stellung: "On Thursday May 3, we were contacted by German television network, ARD, which had captured images of two avatars, one that resembled an adult male and another that resembled a child, engaged in depicted sexual conduct. Our investigations revealed the users behind these avatars to be a 54-year-old man and a 27-year-old woman. Both were immediately banned from Second Life. During a subsequent interview with ARD’s Report Mainz documentary on Friday May 4, which aired Monday, the reporter presented photographs that he said were found in Second Life and that appeared to include sexual photographs involving a child."
Und weiter heißt es in der Erklärung: "ARD reports that it has handed the images to a state attorney in Halle, Germany. Linden Lab has proactively attempted to contact the authorities, as is our practice if ever an image of child pornography is reported in Second Life, but has not received a response or any other contact from the German authorities. Despite requests, neither ARD nor the Germany authorities have yet disclosed to us the location of the photographic images in question, and we have not been able to independently locate them. No further details about the images or the potential investigation reported in the German press are known to us at this time." Linden Lab wies daraufhin, dass solche Handlungen grundsätzlich nicht geduldet werden. In zukünftigen Fällen wolle man offensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeiten. In diesem Fall sei es dem Unternehmen jedoch nicht möglich gewesen, die tatgegenständlichen Photographien selbst ausfindig zu machen. Bislang fehle zudem auch der Hinweis der Staatsanwaltschaft Halle, wo genau das Material zu finden gewesen sei. Unabhängig davon kündigte Linden Lab an, die Teilnahme von Minderjährigen in Zukunft durch die Installation eines Altersverifikationssystems (AVS) zu verhindern.
Fazit:
Im Vergleich zu dem im Internet verfügbaren und täglich von unzähligen Personen gehandelten und angebotenen Material mit kinderpornographischem Inhalt, handelt es sich hier um einen "relativ" kleinen Fall. Die Bekanntheit der Online-Plattform Second Life führt jedoch zu einer besonderen Aufmerksamkeit. Nun ist interessant, ob es nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Bislang fehlt in Deutschland ein vergleichbares Urteil.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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