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Die CDU/CSU - Innenminister der Bundesländer Niedersachsen, Bayern, Hessen und Thüringen fordern in der Debatte um so genannte "Killerspiele" abermals ein gesetzliches Verbot. Nach dem heute vorgelegten "Fünf-Punkte-Programm" soll das Verbot von Computerspielen für solche Anwendungen gelten, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten beinhalten.
Um das Verbot juristisch durchsetzen zu können soll ein neuer Straftatbestand im StGB geschaffen werden. Danach soll die Verbreitung, Weitergabe und Herstellung solcher Spiele sanktioniert werden. Die Innenminister der Union beziehen sich dabei auf eine aktuelle Gesetzesinitiative Bayerns im Bundesrat. Diese sieht unter anderem auch Freiheitsstrafen für entsprechende Verstöße vor. Hessens Innenminister Bouffier (CDU) forderte in diesem Zusammenhang, dass Verstöße gegen den Jugendschutz nicht wie bisher mit maximal 50.000 Euro, sondern mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden sollten. Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) stellte diesbezüglich fest, dass die überwiegende Zahl der Amokläufer in den vergangenen Jahren solche Spiele gespielt hätten.
Beim Treffen der Innenminister in Wiesbaden hatte zuvor der ehemalige niedersächsische Justizminister Pfeiffer in seiner jetzigen Funktion als Direktor des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), seine Erkenntnisse aus der Studie "Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK" (USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) dargestellt. "Killerspiele" erhöhen danach die Gewaltbereitschaft und mindern die Leistungen in der Schule. Zudem würden Computerspiele, die erst ab 16 oder 18 Jahren zugelassen sind, häufig von sehr viel jüngeren Personen gespielt. Der Kriminologe ergänzte nun, eine Gesellschaft sei krank, die solche Spiele auf den Markt lasse. Pfeiffer war bereits in der vergangenen Woche als einer der Experten in der öffentlichen Anhörung des Unterausschuss Neue Medien im Bundestag zum Thema geladen. Für seinen Vortrag und seine Einschätzung wurde er damals selbst von Abgeordneten der CDU kritisiert.
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Hinsichtlich der Frage, ob das bestehende Recht ausreiche oder ein neuer Straftatbestand beschaffen werden müsse heißt es dazu in einer Mitteilung zur Studie der KFN: "Im Hinblick auf das strafrechtliche Verbot so genannter Killerspiele gibt es im Team der Autoren des Forschungsberichtes zwei unterschiedliche Positionen. Angesichts der wissenschaftlichen Befunde, wonach von der aktiven Nutzung sehr gewalthaltiger Spiele im Vergleich zum passiven Betrachten entsprechender Filme eine deutlich stärkere Belastung ausgeht, hält C. Pfeiffer es für richtig, hier eine gesonderte strafrechtliche Verbotsnorm ins Auge zu fassen. Die anderen Autoren meinen dagegen, dass diesem Gesichtspunkt auch im Rahmen einer Strafverfolgung nach dem geltenden § 131 StGB ausreichend Rechnung getragen werden kann"
Aktuell untersucht das Hamburger Hans-Bredow-Institut im Auftrag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von der Leyen, die Wirksamkeit des Jugendmedienschutzsystems in Deutschland. Auf die weit umfangreichere und grundsätzliche Studie wollten die Innenminister aber nicht warten. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) kritisierte die Aussagen der Innenminister als unsachlich und bezweifelte die Seriosität von Pfeiffers Studie.
Fazit:
Die aktuelle Debatte um das Verbot von so genannten "Killerspielen" ist seit Monaten heiß umstritten. Wichtig ist nun insbesondere auch die bald erscheinende Studie des renommierten Hans-Bredow-Instituts in der Diskussion zu berücksichtigen. Der schnelle Ruf nach neuen Straftatbeständen kann keine Lösung sein. Vielmehr muss das bestehende System des Jugendmedienschutzes auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Eine generelle Kriminalisierung von Herstellern und Nutzern "gewalthaltiger Computerspiele" führt ebenfalls zu keiner Lösung. Es muss im Einzelfall nach sorgfältiger Überprüfung entschieden werden, welche Spiele und in welchen Versionen als jugendgefährdend einzuschätzen sind.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Computerspiele und Software: Rechtsanwalt Sören Siebert
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