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eBay-Händler: 4 Jahre Haft für gewerbsmäßigen Handel mit Plagiaten

Bislang haben wir im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich des Markenrechts vornehmlich über zivilrechtliche Verfahren berichtet. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch auch die Tatsache, dass bei Verstößen gegen das Markenrecht auch strafrechtliche Konsequenzen möglich sind.

Was war passiert?

Ein heute 27-jähriger Mann hatte mehrere Jahre lang gefälschte Markenartikel auf der Internetplattform eBay zum Verkauf angeboten und auf diese Weise mehr als 7.000 Kunden getäuscht. Die Richter des Landgerichts Duisburg hatten nun darüber zu entscheiden, wie diese Handlungen strafrechtlich zu bewerten sind.

Nach Prüfung des Falls und der persönlichen Situation des Angeklagten lautete das Urteil des Duisburger Landgerichts (Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 Kls 41/08): 4 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund von „versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung“. Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde jedoch auch die vorherige strafrechtliche Erscheinungsweise des Angeklagten mit berücksichtigt.

Fazit:

Das Urteil zeigt, zu welchem Strafausmaß es kommen kann, wenn man mit erheblichen Markenrechtsverletzungen Geld zu verdienen versucht. Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle jedoch, dass häufig auch einzelne Verstöße gegen das Markenrecht von den Markeninhabern mittlerweile konsequent zivilrechtlich in Form von kostenintensiven Abmahnungen verfolgt werden.
Autor: Florian Skupin


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