
Hausversteigerungen im Internet sowie deren rechtliche Bewertung waren in den letzten Monaten immer wieder Themen in den Medien – nun hat das Landgericht München einen 53-jährigen Bankkaufmann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt – wegen unerlaubter Auslosung und Betrugs in mehr als 18.000 Fällen.
Was war passiert?
Der 53-jährige wollte das Haus seiner Eltern während der Wirtschaftskrise nicht unter Wert verkaufen und entwarf im Januar 2009 sodann eine Internet-Versteigerung des Hauses, bei dem 48.000 Lose zu je 19 EUR Einsatz verkauft wurden – die Lose wurden kombiniert mit einem Quiz, dessen 100 besten Spieler in die Endauslosung kommen sollten.
Nachdem der Bankkaufmann vonseiten der Glücksspiel-Aufsichtsbehörde keine eindeutige Antwort auf seine Anfrage erhalten hat, startete er die Aktion und konnte innerhalb kürzester Zeit mehr als 18.000 Mitspieler gewinnen und so einen Umsatz von 405.000 EUR erzielen. Wenig später wurde die Aktion jedoch von der zuständigen Glücksspielbehörde untersagt – und da letztlich nur noch 50.000 EUR von den ursprünglich 405.000 EUR beim Angeklagten gefunden werden konnten, der Angeklagte wegen Betrugs in mehr als 18.000 Fällen angeklagt.
Das Urteil:
2 Jahre auf Bewährung, wobei die Staatsanwältin ursprünglich gar 2 Jahre und 10 Monate OHNE Bewährung gefordert hat. Der Bankkaufmann kündigte indes Berufung gegen das Urteil an – seiner Meinung nach handelt es sich nicht um ein klassisches Glücksspiel, sondern um ein Quiz, was sich auch dadurch zeige, dass die Fragen teilweise enorm schwierig seien.
Fazit:
Es ist abzuwarten, ob der Bankkaufmann Berufung einlegt und wie das Berufungsgericht in der Angelegenheit dann entscheiden wird – wir bleiben weiter dran!
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