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Arcor sperrt Porno-Angebote im Netz

Das deutsche Telekommunikationsunternehmen Arcor AG & Co. KG hat den Zugang für seine Kunden auf mehreren Websites mit pornographischen Angeboten gesperrt. Betroffen sind beispielsweise die Angebote sex.com, youporn.com und privatamateure.com. Die Sperrung geht, nach Berichten von Spiegel Online, auf einen Antrag der deutschen Kirchberg Logistik GmbH zurück, die hinter dem Porno-Portal sexyfilme.de steht.

Nach Angaben von Paul Gerlach, Sprecher von Arcor, sei der Provider der Aufforderung zur Sperrung der US-Sexseiten bis zur Klärung der Rechtslage freiwillig gefolgt. Man sehe sich allerdings keineswegs in der Rolle eines Zensors. Vielmehr ginge es um die Belange des Jugendschutzes. Der deutsche Erotik-Anbieter hat Arcor mehrere einstweilige Verfügungen gegen die Anbieter der umstrittenen Angebote vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist, neben den geltend gemachten Problemen mit dem Jugendschutz, ein Wettbewerbsnachteil des deutschen Anbieters gegenüber seinen ausländischen Konkurrenten.

In Deutschland dürfen Websites mit pornographischen Angeboten nur der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, also im Internet angeboten werden, wenn ein geeigneter Alterscheck durch ein Altersverifikationssystem (beispielsweise das so genannte Post-Ident-Verfahren) vor In-Augenscheinnahme der Porno-Bilder oder Porno-Videos geschaltet ist. Ansonsten verstößt das Angebot gegen den Jugendschutz. Den betroffenen US-Porno-Seiten ist ein solches System nicht vorgeschaltet. Der Nutzer muss lediglich mit einem einfachen Mausklick seine Volljährigkeit bestätigen und hat danach ungehinderten Zugang auf die Porno-Angebote. Trotzdem sind die umstrittenen und eine Unzahl vergleichbarer Angebote jederzeit auch von Deutschland aus abrufbar.

Grundsätzlich müssen auch in Deutschland abrufbare pornographische Angebote ausländischer Anbieter die deutschen Vorschriften zum Jugendschutz erfüllen. Allerdings sind die staatlichen Zwangsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Regeln bei ausländischen Betreibern nur sehr schwer durchzusetzen. Dies führt dazu, dass immer mehr deutsche Anbieter ihre Angebote über einen Firmensitz im Ausland zur Nutzung bereithalten. Gegen die von der Arcor-Sperrung betroffene Website privatamateure.com gab es bereits vor dem Landgericht Hannover (Az.: 18 O 117/07) ein entsprechendes Verfahren. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, das hinter der Website steht, die weitere Verbreitung ohne geeignete Altersverifikation in Deutschland. Auswirkungen hatte dies keine.

Wie der Adult Webmaster Blog berichtet, ist das in diesem Fall tätig gewordene Unternehmen Kirchberg Logistik GmbH allerdings selbst kein unbeschriebenes Blatt wenn es um Verstöße gegen den Jugendschutz geht. Nach Informationen im Blog hat das Landgericht Hamburg (Az.: 327 O 389/07, Urteil vom 18.06.2007) gegen das Unternehmen eine einstweilige Verfügung wegen des ungeschützten Verbreitens von pornographischen Angeboten an Minderjährige erlassen.

Fazit:
Offensichtlich handelt es sich bei der Auseinandersetzung neben der berechtigten Frage der Durchsetzung des Jugendschutzes auch um einen Kampf um Marktanteile auf dem lukrativen Online-Erotik-Markt. Grundsätzlich stellt die Sperrung von Webseiten eine sehr umstrittene Maßnahme zur Regulierung dar. Kritiker befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Pornographie und Jugendschutz im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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