Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wurde in der letzten Woche vom Landgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Grund war der Besitz kinderpornograhischer Materialien.
Tauss hatte den Besitz der Datenträger mit Recherchearbeiten begründet, die notwendig gewesen sein sollen, um einen Kinderpornoring zu sprengen. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Karlsruhe wollten diesen Argumenten aber nicht folgen. Ob Tauss das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, ist nocht nicht klar.
Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete war im Zuge der Disskussionen um das das Websperren-Gesetz von der SPD zur Piratenpartei gewechselt.
Die Piratenpartei erklärte nach der Verurteilung, Sie werde Tauss nicht aus der Partei ausschließen. Nun erklärte Tauss seinen Austritt aus der Piratenpartei, um diese nicht weiter zu belasten.
Die Erklärung zum Austritt von Jörg Tauss ist auf der Website der Piratenpartei zu finden: www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100530-Joerg-Tauss-erklaert-seinen-Austritt-aus-der-Piratenpartei
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