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Viele Internet-Nutzer sind nach wie vor der Meinung, dass es sich beim Internet um einen rechtsfreien Raum handelt – wieso also nicht etwas einem anderen Charakter eines virtuellen Online-Games wegnehmen, wenn sich diese Gegenstände doch so gut für die Entwicklung des eigenen Charakteres im Online-Game verwenden ließen?
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Mit der rechtlichen Betrachtung eines Identitätsdiebstahls im Spiel "Metin 2" hatte sich kürzlich das Amtsgericht Augsburg zu beschäftigen.
Was war passiert?
Ein Jugendlicher hatte zwei Spielern des Online-Games „Metin 2“ die Passwörter entwendet und anschließend deren Charaktere im Online-Game um wichtige ihrer Ausrüstungsgegenstände beraubt. Das Amtsgericht Augsburg sah in dieser Tätigkeit – dem „virtuellen Diebstahl“ – jedoch zwar keinen Diebstahl im Sinne des StGB, verurteilte den Jugendlichen aufgrund der Veränderung von Daten jedoch zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einer Geldzahlung in Höhe von 1.000 EUR.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, wann es einen Paragraphen im StGB geben wird, der sich explizit mit dem Diebstahl virtueller Güter befasst. Dennoch ist an dieser Stelle festzuhalten, dass wie im vorliegenden Fall auch das bisher geltende Recht durchaus in der Lage ist, den entsprechenden Sachverhalt abzubilden und zu sanktionieren.
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