Handelt es sich schon wieder um einen Fall von Online-Durchsuchungen, die mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig sind? Wurden Trojaner eingesetzt? Fakt ist, dass das Landeskriminalamt (LKA) Bayern und der Zollfahndungsdienst, einem Bericht des Magazins Spiegel zufolge, in mehreren Fällen Gespräche via Internet-Telefonie bei potentiell Verdächtigen mitgehört haben. Dies musste die Bundesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage eingestehen.
Wie der Spiegel berichtet, seien dabei auch Trojaner eingesetzt worden, die direkt auf der Festplatte installiert worden seien. Dabei sollen nach vorliegenden Informationen nicht die Daten auf der Festplatte ausgelesen worden sein. Vielmehr ging es um die Überwachung von verschlüsselten Internet-Telefonaten. Im Fachjargon nennt sich dieses Abschöpfen von Informationen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ). Das LKA Bayern hat den Spiegel-Bericht in Teilen als falsch zurückgewiesen. Insbesondere seien keine Trojaner eingesetzt worden. Eine Überwachung der Internet-Telefonie habe aber stattgefunden.
Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden ist rechtlich abermals äußerst problematisch. Die SPD, die FDP und DIE LINKE kritisierten diese Praxis mangels Ermächtigungsgrundlage als rechtswidrig. Nach Statements aus den Parteien, sei zwar das Abhören von Internet-Telefonaten nach den einschlägigen Gesetzen erlaubt, nicht aber der Eingriff in den privaten Computer, der Voraussetzung für diese Form der Überwachung ist. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hält dieses Vorgehen jedoch für rechtlich einwandfrei abgesichert, da es sich nicht um Online-Durchsuchungen, sondern lediglich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handele.
Fazit:
Wie bereits zu Beginn des Jahres, als Online-Durchsuchungen stattgefunden haben, obwohl den Verantwortlichen bewusst war, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittenen Maßnahmen mangels Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung (StPO) gestoppt hatte, werden durch die Abhöraktionen des Zollfahndungsdienst und des Bayerischen LKA erneut Fakten geschaffen. Dass dies zum jetzigen Zeitpunkt an die Öffentlichkeit kommt, ist für die Verantwortlichen besonders pikant, da am Mittwoch nächster Woche das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) damit beginnt, sich aufgrund einer einegreichten Verfassungsbeschwerde mit den Online-Durchsuchungen zu beschäftigen. Politiker der Opposition sprechen nun von "großer Respektlosigkeit" vor dem obersten deutschen Gericht.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Online-Durchsuchungen und Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
Lesen Sie mehr dazu in unserem Topthema: Online-Durchsuchungen und Bundestrojaner - Recht, Technik und Standpunkte
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