In einem Ermittlungsverfahren der GER Stuttgart (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamtes Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg) gelang es durch intensive Ermittlungsmaßnahmen einem 24-jährigen deutschen Studenten aus Mannheim den Handel mit synthetischen Drogen über das Internet nachzuweisen.
Der Student bot bereits seit 2003 unter verschiedenen Pseudonymen weltweit auf Online-Marktplätzen synthetische Drogen (sogenannte Designerdrogen), nach dem Arzneimittelgesetz verbotene Substanzen als auch Analoge zu synthetischen Drogen zum Verkauf an. Bei den Analogen handelt es sich um Substanzen, die eine ähnliche Wirkung wie synthetische Drogen entfalten, jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit gleichwohl mit hohem Risiko für den Konsumenten verbunden sind.
Fazit:
Die Lieferanten der Substanzen stammen vorwiegend aus China, Indien aber auch aus den Niederlanden. Die Hauptabnehmer haben ihren Sitz in den USA
und in Großbritannien. Um die vermeintliche Anonymität des Internets zu wahren, wurden die Substanzen per Post bzw. Paketdienst versandt ohne in persönlichen Kontakt mit den Lieferanten und Abnehmern zu treten. Die Bezahlung der Drogen wurde über ein Reisebankunternehmen abgewickelt. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen konnte der Student identifiziert und bereits im Juni 2007 festgenommen werden. Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen wurden sehr umfangreiche elektronische Beweismittel sowie Kleinmengen der synthetischen Drogen und Arzneimittel in seiner Wohnung in Mannheim und in der elterlichen Wohnung im Raum Ravensburg sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde vom Amtsgericht Mannheim Haftbefehl erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
04.09.2007 -
Landeskriminalamt Baden-Württemberg - PM vom 4.9.2007:
http://www.lka-bw.de/
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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