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Abofallen im Internet: Betreiber erhalten mehrjährige Haftstrafe

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Eine Abofalle ist eine Webseite, auf der Verbraucher gegen Registrierung Dateien herunterladen oder Dienste nutzen können und dadurch unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement mit dem Betreiber abschließen. Vor dem LG Hamburg waren die Betreiber einer Seite nun angeklagt.

Was war geschehen?

Die Angeklagten hatten von 2007 bis 2010 die Webseite www.online-downloaden.de betrieben. Auf dieser Webseite konnten Nutzer gegen Registrierung Dateien downloaden, welche andernorts im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen. In versteckten Hinweisen auf der Webseite der Angeklagten fand sich die Information, dass durch die Registrierung auf der Webseite bereits ein Abonnement mit den Betreibern der Webseite zustande kommt.

Einige Gerichte sahen dieses Zustandekommen eines Vertrags als unwirksam an, so beispielsweise das OLG Frankfurt in einem Urteil vom März 2009.

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Insgesamt sollen durch die Webseite 65.000 Nutzer geschädigt und rund 4,5 Millionen Euro erbeutet worden sein, wobei die Kosten für ein Abonnement zwischen 60 und 84 Euro lagen. Nachdem bereits unzählige Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingingen, sind Anfang 2011 bereits 1,5 Millionen Euro sichergestellt worden.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Hamburg verurteilte (Urteil vom 21.03.2012 – Az.: 608 KLs 8/11) den Hauptangeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Drei weitere Angeklagte kamen mit Strafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten davon, die jedoch jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Schließlich wurden noch Geldstrafen und Verwarnungen verhängt, wobei letzteres bei weiteren Vergehen noch in eine Strafe umgewandelt werden können, so die Richter.

Die Richter kamen nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Angeklagten sog. „Sinnlosangebote“ unterbreitet hätten, also solche Leistungen kostenpflichtig angeboten haben, die andernorts kostenfrei seien. Diese Kostenpflicht sei dabei so versteckt angebracht gewesen, dass sie bei flüchtiger Betrachtung der Webseite übersehen werden konnte. Nach der Registrierung seien die geschädigten Nutzer zur Zahlung des Abonnement-Preises aufgefordert und bei Nichtnachkommen dieser Zahlungsaufforderung sei es zu Abmahnungen gekommen.

Die Richter sahen in diesen Zahlungsaufforderungen einen Betrug, da tatsächlich gar kein Vertrag zustande gekommen sei, da den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer Webseiten und der gezielten Gestaltung der Webseite klar gewesen sei, dass die Kunden, die sich dort registrieren, den Kostenhinweis in aller Regel übersehen würden.

Fazit

Der Gesetzgeber hat auf die Abo-Fallen im Internet bereits reagiert und will durch eine Gesetzesnovelle im Juni 2012 die sog. „Button-Lösung“ einführen, um für mehr Rechtssicherheit bei Vertragsschlüssen im Internet zu sorgen. Auf was Shopbetreiber, eBay-Händler und andere Dienstleister achten müssen, erklärt unser Artikel zum Thema "Button-Lösung.

Abmahncheck
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