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Kino.to: 4 Jahre Haftstrafe für Chef des Filmportals

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Kino.to: 4 Jahre Haftstrafe für Chef des Filmportals

Der Gründer und Chef von Kino.to, Dirk B wurde vor dem Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm wurden massenhafte illegale Urheberrechtsverletzungen durch das Betreiben der Plattform kino.to vorgeworfen. 

Bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat

Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Dirk B nach seiner Festnahme im Juni 2011 ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte. Zu seiner Haftstrafe wurde Dirk B. auferlegt, bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat zu zahlen. Bei dieser Summe handelt es sich um die Werbeeinnahmen, die Dirk B. mit seinem spanischen Unternehmen bei Kino.to eingenommen hatte.

Streamingportal mit rund 135.000 Raubkopien

Kino.to war bis zu seiner Sperrung das größte deutschsprachige Streamingportal mit rund 135.000 illegal kopierten Filmen, die von Nutzern abgerufen werden konnten. Auf die Geschäftsidee kam Dirk B. 2008, nachdem ihm klar war, wie schnell sich mit Raubkopien im Internet Geld machen ließe. Ihm wurde erst nach und nach bewusst, dass er Urheberechtsverletzungen begehe. Wegen eines früheren Projektes wurde Dirk B. bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch diese Strafe hätte ihm nicht zu verstehen gegeben, dass die Grundidee schon strafbar war.

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Dirk B. verdiente mit Kino.to und Werbeeinnahmen mehrere Millionen Euro. Im Rahmen des Urteils wird das noch vorhandene Vermögen abgeschöpft.

Ende letzten Jahres wurde bereits ein Programmierer, der für kino.to tätig ware, zu einer Haftstrafe von 2 1/2 Jahren verurteilt.

Die Frage, ob sich auch die Nutzer entsprechender Streaming-Dienste wie kino.to strafbar machen können, ist hingegen weiterhin umstritten.

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Labels: Strafrecht

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