Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 20.12.2006 im sogenannten "Autodialer-Verfahren" verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat die erstinstanzliche Entscheidung vollumfänglich bestätigt. Im sog. "Autodialer-Verfahren" mussten sich ursprünglich vier Angeklagte vor Gericht verantworten, weil sie sich von Juli 2002 bis Ende Sept. 2003 auf betrügerische Weise zu Lasten von Internetnutzern Einnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro verschafft hatten. Dazu hatten sie Programme entwickelt und über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. "Autodialer" installiert wurden. Diese
"Autodialer" wählten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer an.
Zwei der Angeklagten wurden wegen dieser Vorfälle zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Diese Entscheidung war bereits rechtskräftig.
Mit dem nunmehr bestätigten Urteil vom 20.12.2006 sind der weitere Angeklagte Edward B. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und der Angeklagte Jörg H. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten wegen banden-/gewerbsmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung verurteilt worden.
Quelle: LG Osnabrück
http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Fazit:
Bis eine strafrechtliche Aufarbeitung von Fällen der „Internetkriminalität“ erfolgt, kann es dauern. Dialer sind im Internet heute kaum noch ein Thema. Trotzdem ist es zu begrüßen, dass hier tatsächlich einmal Fälle des Betruges im Internet zu einer juristischen Aufarbeitung und Verurteilungen geführt haben.
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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