Täter aus Spanien nehmen per Post oder E-Mail Kontakt mit ihren Opfern auf und teilen ihnen mit, sie hätten bei einer spanischen Lotterie gewonnen. Teilweise werden den Mitteilungen als Beweis Kopien von angeblichen Lottoscheinen beigefügt. Die Opfer werden aufgefordert, eine Gebühr nach Spanien zu überweisen, um den versprochenen Gewinn zu erhalten (in der Regel mehrere tausend Euro per Überweisung oder Geldkurierdienst). Die
Täter behaupten, dass die Überweisung für Gebühren oder Steuern erforderlich sei und der Gewinn erst dann beansprucht und gesichert werden könne. Damit die Geldtransfers nicht bei der Bank auffallen, sollen die Opfer die Gebühren in Teilbeträgen überweisen.
Den Tätern kommt es lediglich darauf an, die angebliche Gebühr zu bekommen – der versprochene Gewinn wird niemals ausgezahlt! Um an einer offiziellen spanischen Lotterie teilzunehmen, müssen Lottoscheine ausgefüllt werden, die in Spanien durch autorisierte Einrichtungen amtlich bestätigt werden. Dem Teilnehmer an der Lotterie wird dafür ein Beleg ausgehändigt. Gewinne unter 600 Euro werden von den autorisierten Einrichtungen ausgezahlt, höhere Beträge über die Zentrale oder durch Hinterlegung bei autorisierten
Banken.
Das Bundeskriminalamt rät:
Fazit: Dubiose Angebote im Internet gibt es zu tausenden. Generell gilt, dass Angebote dann zumindest dann näher geprüft werden sollten, wenn finanzielle Vorleistung gefordert werden. Dies gilt bei angeblichen Lottogewinnen genau so wie bei angeblich lukrativen Jobangeboten.
Autor: RA Sören Siebert - Rechtsberatung Internetrecht
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