Sie sind hier: Internetrecht News Tauschbörsen Filesharing: 200 Euro pro Musiktitel als Schadensersatz?

Filesharing: 200 Euro pro Musiktitel als Schadensersatz?

Rechteinhaber können bei Rechtsverletzungen in Tauschbörsen unter Umständen Schadensersatz fordern. Aber wie bemisst sich dieser? Und wie hoch kann der Schadensersatz sein? Mit diesen Fragen hat sich das LG Köln befasst.

Was war geschehen?

Klägerinnen sind führende deutsche Tonträgerhersteller, die zahlreiche Schutzrechte innehaben. Beklagte ist eine Anschlussinhaberin, deren 17-jährige Tochter ebenfalls den Internetzugang nutzte. Die Tonträgerhersteller stellten fest, dass über den Internetanschluss der Beklagten Musikdateien bei Onlinetauschbörsen heruntergeladen und damit auch zum Download bereit gestellt wurden. Daraufhin wurde die Anschlussinhaberin abgemahnt und aufgefordert eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Zudem forderten sie Schadensersatz.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Köln gab mit seinem Beschluss vom 01.12.2010 (Az.: 28 O 594/10) den Tonträgerherstellern Recht. Ihnen stünde nach Ansicht der Richter ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es der Anschlussinhaberin obliege, zugangsberechtigten Dritten konkret zu untersage, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen.

Sie hätte, so die Richter weiter, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzung ergreifen müssen. Hierzu wäre sie ohne Zweifel in der Lage gewesen, zum Beispiel durch ein eigenes Benutzerkonto oder durch die Einrichtung einer wirksamen Firewall, die die Nutzung von Filesharing-Software  verhindert. Daher wurde den Tonträgerherstellern ein Schadensersatz in Höhe von 200,- Euro pro Musiktitel zugesprochen.

Fazit

Bei der Schadensberechnung stehen der Rechteinhaberin drei Möglichkeiten zu Auswahl. Zum einen die Herausgabe des Verletzergewinns, zum anderen den konkreten Schaden und die wohl am häufigsten praktizierte Option, die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr. Dabei hat der Verletzer die Summe zu zahlen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten.

Wichtig ist aber, dass entgegen der oft zu lesenden Aussagen Schadensersatz nur von der Person gezahlt werden muss, die tatsächlich gehandelt hat. Der abgemahnt Anschlussinhaber muss, wenn er nicht selbst Tauschbörsen genutzt hat, keinen Schadensersatz zahlen.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.