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Der Branchenverband Eco meldet, dass deutsche Internetprovider 300.000 IP-Adressen pro Monat aufgrund von Gerichtsbeschlüssen herausgeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer von Tauschbörsen beim Transfer von urheberrechtlich geschützten Inhalten entdeckt und belangt werden, ist damit beträchtlich.
Sogenannte Logging-Unternehmen überwachen die einschlägigen Tauschbörsen und protokollieren die IP-Adressen von Anschlüssen, bei denen Rechtsverletzungen festgestellt werden. In einem anschließenden Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG werden die Anschlussinhaber zu den IP-Adressen ermittelt, um ihnen Abmahnungen wegen der Nutzung von p2p-Tauschbörsen zustellen zu lassen.
Der Branchenverband Eco teilte mit, dass die Zusammenarbeit von Rechteinhabern, Gerichten und Internetwirtschaft inzwischen auf sehr hohem Niveau funktioniere und die stärkere Verfolgung und der Ausbau der legalen Download-Angebote dazu führe, dass die Zahl der Urheberrechtsverletzungen im Netz seit 2008 um mehr als 20% zurückging. Die Verfolgung der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Tauschbörsen sei immer erfolgreicher. Und dies obwohl die Zahl der Breitbandkunden mit schnellem Internetanschluss rasant steigt. Auf der anderen Seite stieg die Zahl der legalen Musikdownloads um mehr als 30% auf 77,7 Millionen im Jahr 2010.
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Fazit:
Der Rückgang der Urheberrechtsverletzungen bei gleichzeitig gestiegener Anzahl der Internetnutzer bestätigt die These, dass es bisher an der Bereitstellung legaler Alternativen zu Tauschbörsen in Form von Downloadportalen für Medieninhalte gefehlt hat. Die Zahlen zeigen zudem, dass eine Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen möglich ist, ohne Nutzer vom Internet abzuschneiden. Sperrverfahren, wie von der EU-Kommission geplant, stellen für betroffene Anschlussinhaber eine unverhältnismäßige Härte dar.
Auch wenn die veröffentlichten Zahlen zunächst positiv stimmen, darf nicht vergessen werden, dass die Rechteinhaber gegen die im Wege eines Auskunftsverfahrens ermittelten Anschlussinhaber in der Regel hart vorgehen. Bei der Ahndung von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen wird häufig über das Ziel hinausgeschossen. Empfänger von Abmahnschreiben sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden und sich beraten lassen, wie sie angemessen reagieren.
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Sören Siebert auf Google+