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Viele Juristen gehen davon aus, dass das bloße Ansehen von Streams über Dienste wie kino.to hierzulande nicht strafbar ist. Lobbyverbände und Contentindustrie hingegen sind der Auffassung, dass aktuelle Kinofilme auf kino.to nur illegal mitgeschnitten sein können und somit Filehoster an sich grundsätzlich illegal betrieben und genutzt werden.
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Möglicherweise könnten nun jedoch auch auf ehemalige Nutzer der Seiten kino.to und kinox.to Strafverfahren zukommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fand auf den beschlagnahmten Rechner von kino.to Daten von Premium-Kunden, die für den werbefreien Zugangs-Account zu den Filmen Gebühren über PayPal zahlten. Auch die Nachfolgerseite kinox.to hatte ein ähnliches Bezahlsystem eingebunden.
Matthias Leonardy, Geschäftsführer des Lobbyverbandes GVU (Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen) äußerte sich wie folgt gegenüber FOCUS: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts."
Laut Sprecher der Generalanwaltschaft Dresden, haben die Ermittler in zahlreichen Fällen zwar feststellen können, welche Nutzer welche Filme oder Serien in welchem Zeitraum angesehen haben. Nun wird geprüft, ob die Nutzer dafür belangt werden können, dass sie mit Zahlungen an kino.to die gewerblichen Urheberrechtsverletzungen der Seitenbetreiber finanziell unterstützt haben. Jedoch will man nun nicht alle kino.to-Nutzer kriminalisieren, wie die ermittelnde Staatsanwaltschaft mitteilte.
Die GVU will im Februar 2012 einen Strafantrag gegen die Betreiber und Verantwortlichen der Website kinox.to stellen. Auch wenn es sich nicht um eine offizielle Nachfolgeseite der im letzten Jahr geschlossenen Plattform kino.to handelt, geht die GVU davon aus, dass die zahlreichen Hinweise zu den Hintermännern und Vorgehensweise der Betreiber zu einem Strafverfahren führen werden.
Hintergründe zur Strafbarkeit von Diensten wie kino.to und kinox.to finden Sie in unserme Beitrag "Kino.to: Sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?"
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