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Wer in Frankreich urheberrechtlich geschütztes Material durch Downloads aus dem Netz holt, soll in Zukunft härter bestraft werden. Dies ist das Ergebnis der Beratungen einer Kommission, die die französische Regierung mit ausdrücklicher Billigung von Staatspräsident Nicolas Sarkozy im Juli 2007 eingesetzt hat. Vorsitzender der Kommission ist der Aufsichtsratsvorsitzende der französischen Kaufhaus-Kette für Kulturgüter Fnac, Denis Olivennes. Die Verschärfungen sollen in ein neues Gesetz gegossen werden, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Neben dem stärkeren Einsatz von Filtern setzt die Initiative aber vor allem auf härtere Sanktionen, die bis zur Sperrung des Internetzugangs reichen sollen. Um die Änderungen effektiv durchsetzen zu können, soll extra eine neue Behörde geschaffen werden, die auf Beschwerden von Rechteinhabern reagiert und betroffene Nutzer zunächst mit einem Warnschreiben vor weiteren Downloads von illegalen Material warnt.
Die in der Kommission getroffene Vereinbarung sieht weiter vor, dass für kulturelle Produkte in Zukunft nur noch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz verlangt werden soll. Des weiteren finden sich auch positive Aspekte in der Verabredung. So sollen die Musikanbieter in Zukunft auf die Verwendung von einschränkenden Systemen zur digitalen Rechteverwaltung (DRM) verzichten. Dies soll ein Jahr nach Beginn der Maßnahmen umgesetzt werden. Ebenfalls sollen Kinofilme nicht wie bisher erst nach 7,5 Monaten, sondern bereits 6 Monate nach Start des DVD-Verkaufs im Netz als Video-on-Demand-Angebote zum kostenpflichtigen Download bereitgehalten werden.
Fazit:
Die französische Regierung und Präsident Sarkozy haben die aktuelle Situation mit drastischen Worten umschrieben um so der Bedeutung der unverbindlichen Vereinbarung mehr Gewicht zu verleihen. Nicht nur stelle die Vereinbarung einen "entscheidenden Schritt für den Fortschritt des zivilisierten Internet" dar, sondern es müsse verhindert werden, dass es eine "wirkliche Kulturzerstörung" gebe. In der Vergangenheit konnte die Anzahl der Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material weder durch schärfere Gesetze oder Kontrollen, noch durch einschüchternde "Aufklärungskampagnen" signifikant gesenkt werden. Inwieweit die nun geplanten Regelungen von den Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert werden, bleibt abzuwarten.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Filesharing, Tauschbörsen und Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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