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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führte eine Telefonbefragung durch, um aktuelle Zahlen zum Thema Massenabmahnungen wegen Tauschbörsennutzung zu ermitteln. Sie befragten Bürger ab 14 Jahren, ob sie schon einmal wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden.
Von den Befragten gaben etwa 6% an, dass sie schon Post vom Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung erhielten. Immer ging es dabei um Urheberrechtsverletzungen der Film- oder Musikindustrie. Den Abgemahnten wurde vorgeworfen, Filmdateien oder Musiktitel illegal heruntergeladen oder verwendet zu haben. Die Abmahnkosten belaufen sich in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro. 2010 soll es laut Anders Mertzlufft, Sprecher des Bundesministeriums der Justiz, rund 575.000 Abmahnungen mit einer Gesamtforderung von mehr als 412 Millionen Euro gegeben haben. Er beruft sich dabei auf die Angaben der Verbraucherverbände. Im Jahr 2011 hingegen soll die Anzahl der Abmahnungen stark gefallen sein, auf rund 218.000. Das ergibt eine Hochrechnung der „Initiative Abmahnwahn“.
Die Befragung weist jedoch Lücken auf. Der Wert der Abmahnungen der Befragten kann nicht ermittelt werden, da nicht gefragt wurde ob und wie viel gezahlt wurde. Auch nach dem Zeitpunkt der Abmahnung wurde nicht gefragt. Dadurch gibt es nach der aktuellen Telefonbefragung keine neuen Angaben, ob die Abmahnungen zu- oder abnehmen.
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Sören Siebert auf Google+