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Service-Rufnummern: Neue Gesetzeslage bei 0180-Rufnummern

Viele Unternehmen nutzen 0180-Servicerufnummern, um ihren Kunden die Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Eine aktuelle Gesetzesänderung bietet akute Abmahngefahr bei der Verwendung von 0180-Rufnummern im Zusammenhang mit der Angabe der Kosten für die Nutzung der Telefonnummer.

War es bisher so, dass lediglich die Kosten für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz angegeben werden mussten und ein Hinweis dahingehend zu erfolgen hatte, dass die Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen können, so muss ab dem 1. März 2010 auch der konkrete Preis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angegeben werden, die bei 0180-Servicenummern bei 42ct / Minute liegen.

Fazit:

Unterbleibt der konkrete Hinweis auf die Höhe der anfallenden Mobilfunkkosten, so laufen die Verwender von 0180-Servicenummern Gefahr, kostenintensiv abgemahnt zu werden – im Zweifelsfall sollte sich bei der Formulierung der entsprechenden Kundeninformation also Hilfe von einem fachkundigen Juristen eingeholt werden.


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