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Vorratsdatenspeicherung: Unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit

Das Telekommunikationsunternehmen British Telecom muss die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen. Das beschloss am vergangenen Freitag das Berliner Verwaltungsgericht.

In einem Eilverfahren hatte sich die Tochter der BT Group gegen die Speicherpflicht zur Wehr gesetzt und diese als unverhältnismäßig, sowie als Eingriff in die Berufsfreiheit beklagt. So müsse das Unternehmen die Anschaffungskosten, für die zur Vorratsdatenspeicherung notwendige Hardware, in Höhe von rund 720.000€, sowie 420.000€ Betriebskosten pro Jahr, selbst tragen. Dies sei nach Ansicht der Kläger unverhältnismäßig, da British Telecom in Deutschland hauptsächlich große Unternehmen und Behörden des Bundes zu seinen Kunden zähle. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden seien schon deshalb kaum zu erwarte, so das die vorgeschriebene Datenspeicherung kaum ihren Zweck erfülle, für das Unternehmen aber dennoch hohe Kosten verursache.

Dem entsprachen die Richter und urteilten per einstweiliger Verfügung, dass die Speicherpflicht für den Kläger einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit“ darstelle, der BT daher nicht nachkommen müsste. (Az. VG 27 A 232.08)
Der Wirkung seiner Entscheidung bewusst, wies das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die laufende Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung für die Urteilsfindung selbst keinerlei Rolle gespielt habe, zeigten aber dennoch verfassungsrechtliche Widersprüche – zwischen einer beinahe lückenlosen Überwachung der Telekommunikation und den aus Artikel 10 GG gewährten Recht auf „anonymen abhörfreien Telefonverkehr“ – hin.

Branchenverbände forderten im Zuge des Urteils vom Gesetzgeber bereits eine Entschädigungsregelung für betroffene Unternehmen. Branchenkenner fürchten gar eine regelrechte Klageflut seitens der Telekommunikationsunternehmen. Zu kämpfen lohnt sich: Auf rund 322 Millionen Euro schätzt der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) die Aufwendungen der Internetbranche für die Anschaffung von Hard- und Software. Hinzukommen Betriebskosten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages, so die Schätzungen des Branchenverbandes „Bitkom“.

Fazit:

Vorerst ein herber Schlag für Innenminister Schäuble und die Bundesregierung. Für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung dürfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hingegen ein „Etappensieg“ sein, auch wenn sich die Berliner Richter ausdrücklich von der Verfassungsbeschwerde distanziert haben. Es bleibt abzuwarten ob die Bundesnetzagentur Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einlegen wird.
Eines macht die Klage von BT jedoch deutlich, nämlich das der Bund seinen Anti-Terrorkampf nicht ohne Gegenwehr auf Rechnung der Wirtschaft führen kann.

Autor: Christian Hense


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