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Unerwünschte Telefonwerbung: Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf

Wer kennt es nicht? Plötzlich klingelt das Telefon und man wird höflich gefragt, ob man nicht eine neue Versicherung abschließen möchte, an einem Gewinnspiele teilnehmen möchte, … - und das, obwohl man seine Zustimmung zu den Werbeanrufen nicht erteilt hat.

Dies könnte sich in der Zukunft nun ändern, nachdem der Bundestag heute seinen Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung verabschiedet hat. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Werbeanrufe zukünftig nur mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Angerufenen erlaubt sind. Im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Auch soll es für Angerufene zukünftig einfacher sein, zurückzuverfolgen, welches Unternehmen angerufen hat: So darf bei einem Werbeanruf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden, ansonsten drohen Bußgelder bis 10.000 EUR. Weiterhin sollen die Verbraucher besser vor dem „Unterschieben von Angeboten“ sowie „heimlichen Vertragsabschlüssen“ besser geschützt werden: Schließt man beispielsweise ein Zeitungs-Abo per Telefon ab, so hat man die Möglichkeit, dieses zu widerrufen.

Die Frist hierfür beginnt neuerdings erst, wenn der Verbraucher auch eine entsprechende Belehrung in Textform (Post, E-Mail, Fax) erhalten hat und seinen Bestellvorgang zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in schriftlicher Form erhält, was die Gefahr versehentlich abgeschlossener Verträge verringern dürfte.

Fazit:

Der neue Gesetzesentwurf ist aus Sicht der Verbraucher auf jeden Fall zu begrüßen. Es darf jedoch abgewartet werden, inwiefern die Call-Center die neue Regelung umsetzen werden, sofern diese durch Zustimmung des Bundesrates endgültig in Kraft tritt.

Autor: Florian Skupin


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