Sie sind hier: Internetrecht News Telekommunikation OVG Rheinland-Pfalz: GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC rechtmäßig

OVG Rheinland-Pfalz: GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC rechtmäßig

Immer wieder hatten Gerichte in der letzten Zeit über die Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühr bei beruflich genutzten PCs zu entscheiden.

Ein in diesem Zusammenhang bekanntes Urteil ist die Klage eines Rechtsanwalts gewesen, der vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Aufhebung seines Gebührenbescheides erwirkt hatte. Nach Ansicht der urteilenden Richter wird die Eigenschaft als Rundfunkteilnehmer – und damit verbunden die Pflicht zur Zahlung von GEZ-Gebühren – nicht allein durch die abstrakte Möglichkeit begründet, Rundfunk zu empfangen.

Eben dieses Urteil wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Revisionsverfahren (Az. 7 A 10959/08.OVG) dahingehend abgeändert, dass der klagende Rechtsanwalt nunmehr zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet ist. Im Gegensatz zu ihren Kollegen vom Verwaltungsgericht Koblenz kam es für die Richter des OVG Rheinland-Pfalz nicht drauf an, ob ein Radio über einen Internetzugang tatsächlich empfangen wird. Vielmehr handelt es sich – so die Richter weiter – bei einem PC mit Internetzugang um ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages, sodass schon allein die Bereithaltung eines solchen Gerätes eine entsprechende Verpflichtung zur Zahlung der GEZ-Gebühr auslöst.

Fazit:

Nun hat sich auch das erste Oberverwaltungsgericht mit der Frage nach der Rundfunkgebühr für Internet-PCs beschäftigt. Inwiefern sich dieses Urteil in der Zukunft als „Leitlinie“ ansehen lässt, bleibt abzuwarten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung“ dieser Rechtsfrage zugelassen.

Autor: Florian Skupin

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.