Handy-Abzocke: Bundesnetzagentur will besseren Verbraucherschutz

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Worum geht's?

Spätestens ab Februar kommenden Jahres sollen Abo-Fallen und Betrügereien durch Drittanbieter der Vergangenheit angehören. Die Bundesnetzagentur verspricht sich von einer neuen Bezahlregelung im Mobilfunk mehr Transparenz für die Kunden. Vorgesehen ist sogar eine Geld-zurück-Garantie für ungewollte Leistungen.

Wenn der Klick aufs Werbebanner abgerechnet wird

Noch Mitte September hatte die Netzagentur Kritik von den Verbraucherschützern der Stiftung Warentest einstecken müssen. Die Behörde sei „blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter“. Vereinzelt würden Beträge von bis zu 60,- Euro abgebucht für Leistungen, die niemand bestellt habe. Wer nicht mit Nachdruck und Hartnäckigkeit auf seinem Recht bestehe, bliebe auf dem Schaden sitzen. Nun hat die Bundesnetzagentur neue Regeln vorgestellt, die böse Überraschungen beim Öffnen der Handy-Rechnung künftig ausschließen sollen.

Redirect: Kaufabschluss erst nach Umleitung

Zum Schutz vor ungewollten Abrechnungen können Vodafone, Telekom und Co. aus zwei verschiedenen Möglichkeiten wählen. Da ist zunächst die rein technische Lösung. Hierbei müssen Kunden für die Buchung bei einem Drittanbieter zwingend auf eine Internetseite des Mobilfunkunternehmens umgeleitet werden. Die muss verständlich und klar aufzeigen, welche Leistung zu welchem Preis gekauft werden soll. Dieses „Redirect“-Modell soll verhindern, dass Kunden unwissentlich von dubiosen Anbietern abgezockt werden.

Kombi-Modell: Die sicherste Variante

Wenn Mobilfunk-Anbieter ihre Kunden besonders gut schützen wollen, können sie mehrere unterschiedliche Maßnahmen kombinieren. Sie alle sind im sogenannten „Kombinations-Modell“ festgelegt. Es beinhaltet ebenfalls den Einsatz von Redirect-Seiten, allerdings nur beim Abschluss von Abonnements. Für Einzelkäufe ist unter anderem vorgesehen, dass Kunden bestimmte Anbieter als besonders vertrauenswürdig identifizieren. Hier müssen sie sich vor einem Kauf mit einem persönlichen Account einloggen. Zusätzlich zu weiteren Sicherungsmaßnahmen wird Verbrauchern hier in bestimmten Fällen sogar eine Geld-zurück-Garantie angeboten.

Fazit

Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone und andere sollten jetzt handeln. Ab dem 1. Februar 2020 müssen die neuen Regeln der Bundesnetzagentur umgesetzt sein. Den Erfolg der Maßnahmen will die Behörde dann über einen Zeitraum von vier Jahren genau überprüfen. Für Probleme mit unerwünschten Handy-Käufen steht schon jetzt ein Beschwerdeformular bereit unter www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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