Das Bundestagspräsidium wird über mögliche Konsequenzen der Veröffentlichung des Wahlergebnisses des Bundespräsidenten auf Twitter vor der offiziellen Verkündigung beraten.
Bundespräsident Horst Köhler wurde am 23. Mai 2009 mit exakt den 613 mindestens benötigten Stimmen der Bundesversammlung als Bundespräsident im Amt bestätigt – das Wahlergebnis machte jedoch schon etliche Zeit vor der offiziellen Verkündung auf der Plattform „Twitter“ die Runde.
Der Grund: Soviel die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner, die bei der Bundespräsidentenwahl Mitglied der Zählkommission war, als auch der SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber twitterten das Ergebnis vorab. Klöckner selbst hat mittlerweile aufgrund dieser „Twitter-Affäre“ ihr Amt als Schriftführerin im Parlament niedergelegt, wohingegen Kelber seine Vorabmitteilung verteidigte.
Die Vorab-Information der Bürger über Twitter wurde von der Bundestagsvizepräsidentin als „ungute Situation“ beschrieben, der CSU-Landesgruppenchef Ramsauer forderte gar, solche Aktionen zukünftig gefälligst zu unterlassen.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, ob die „Twitter-Affäre“ Konsequenzen für die Beteiligten haben wird. Gerade bei Julia Klöckner kam die Frage auf, ob sie nicht gegen das Wahlrecht verstoßen habe, wenn sie selbst als Mitglied der Zählkommission vertrauliche Informationen öffentlich macht.
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