Sie sind hier: Internetrecht News Telekommunikation „112“ per Handy: Ab Juli nur mit aktivierter SIM-Karte möglich

„112“ per Handy: Ab Juli nur mit aktivierter SIM-Karte möglich

Die Änderung der Notrufverordnung soll den exzessiven Missbrauch der Notruf-Hotline eindämmen.

Bislang war es jedem Menschen möglich, in Deutschland ausschließlich mit einem alten funktionsfähigen Handy den Notruf anzuwählen – einer aktivierten SIM-Karte bedurfte es hierzu nicht. Dies ändert sich nun zum 1. Juli mit der Änderung der Notrufverordnung.

Notrufe können dann nur noch mittels einer eingelegten und auch noch aktivierten SIM-Karte abgesetzt werden kann. Grund für die Änderung ist nach Angaben der Bundesnetzagentur der häufige Missbrauch der Notrufnummer. Die Verantwortlichen hoffen an dieser Stelle auf eine Reduzierung der Missbrauchsquote, wenn der Anrufer weiß, dass er im Zweifelsfall identifiziert werden kann, was bei Anrufen aus dem Handynetz de facto momentan nur über die Abfrage der Rufnummer erfolgen kann.

Um die entsprechende Regelung auch wirklich ab dem 1. Juli umsetzen zu können, forderte die Bundesnetzagentur alle Beteiligten der Neuregelung auf, an der technischen Umsetzung mitzuarbeiten – geklärt werden müsse beispielsweise, so ein Sprecher, wie Notrufe über Prepaid-Handy-Karten ohne Guthaben abgesetzt werden könnten.

Fazit:

Es ist zu hoffen, dass durch die Neuregelung die Anzahl der Missbrauchsfälle reduziert werden kann – denn wer möchte in einem wirklichen Notfall schon gern in der Warteschleife von Notrufzentralen hängen bleiben?


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