Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Bundestag das kontrovers diskutierte „Zugangserschwerungsgesetz“ zur Sperrung von kinderpornografischen Inhalten beschlossen.
Familienministerin Ursula von der Leyen, die den Gesetzesentwurf maßgeblich auf den Weg gebracht hatte, nannte die Entscheidung „ein wichtiges gesellschaftliches Signal“. Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion der Befürworter und Gegner der Sperrlisten. So unterzeichneten 140.000 Menschen eine Online-Petition gegen den Gesetzesentwurf. Die Gegner führen im Wesentlichen zwei Argumente ins Feld:
1. Die technische Wirkungslosigkeit
Die geplanten Sperrlisten sind technisch nahezu wirkungslos und leicht zu umgehen.
2. Der Eingriff des Staates in wesentliche Grundrechte
Wenn der Staat erst einmal mit inhaltlicher Zensur im Netz beginnt, überwacht und sperrt er morgen filesharer und übermorgen politische Diskussionsseiten.
Dem ersten Einwand könnte man noch mit guten Kriterien entgegentreten. Es soll eben insbesondere durch die Familienministerin ein Zeichen gegen eine der unbestritten widerlichsten Seiten des Internet gesetzt werden. Die Problematik soll in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden, allein mit der Diskussion ist schon viel gewonnen.
Der zweite Einwand ist aber grundsätzlicher Natur und nicht so einfach vom Tisch zu wischen. Schon haben sich Stimmen aus CDU/CSU gemeldet, die sich eine Ausweitung auf weitere unerwünschte Inhalte aus dem Bereich der Urheberrechtsverletzung gut vorstellen können. Die Platten- und Filmindustrie fordert ohnehin schon länger, Filesharern den Internetzugang abzustellen. Viele sprechen von der Büchse der Pandora, die durch ein solches Gesetz geöffnet wird und sehen wesentliche Grundrechte beeinträchtigt.
Aufgrund der massiven Kritik wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf in einigen Punkten entschärft. So werden die IP-Adressen von Nutzern, die entsprechende Seiten ansurfen, nicht zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt.
Aber auch um die praktische Umsetzung des Sperrgesetzes gibt bereits jetzt Streit. Die Sperrlisten sollen beim BKA geführt werden. Überwacht werden sollten diese Vorgänge vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Der erklärte im Interview mit Spiegel Online, das Gesetz sei in einer „Hauruckaktion“ zustande gekommen. Auch seien die ihm zugedachten Überwachungsaufgaben eher strafrechtlicher Natur und hätten nichts mit den Aufgaben eines Beauftragten für Datenschutz zu tun.
Fazit:
Der Gesetzentwurf hat im Vorfeld zu massiven Kontroversen geführt, auch der geänderte Entwurf hat diese nicht verstummen lassen. Wie sich nun andeutet, wird auch die Umsetzung des Gesetzes alles andere als einfach werden. Es wird in Zukunft also weiterhin zu Diskussionen um das Spannungsverhältnis zwischen strafrechtlicher Prävention und der Reichweite der Grundrechte kommen.
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