Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt die Rechtmäßigkeit, einen Professor, der nachweislich Kinderpornos am Arbeitsplatz angesehen hat, aus dem Dienst zu entfernen.
Was war passiert?
Ein Professor der Universität Göttingen hatte auch seinem Dienstcomputer kinderpornographisches Material gespeichert und wurde daraufhin von der Universität nach dem Bekanntwerden des Sachverhalts vom Dienst suspendiert. Nach Ansicht der Uni Göttingen kann es den Studenten nicht zugemutet werden, von einem derartigen Professor unterrichtet zu werden.
Der Professor klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Göttingen auf Fortbestand seiner Professur – und hatte damit keinen Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Göttingen mit Urteil vom 12. Mai 2009 (Az. 5 A 4/07) entschied. Thomas Smollich, seines Zeichens Gerichtspräsident des VG Göttingen, stellte in seiner Urteilsbegründung vor allem die Schwere der Tat und den aus der Tat resultierenden Vertrauensverlust heraus, der zu einem schwerwiegenden Image-Schaden der Universität geführt hat. Auch die Tatsache – so die Urteilsbegründung weiter – dass der Professor nach der Sicherstellung seines Dienstcomputers weiterhin kinderpornographisches Material auf anderen PCs heruntergeladen hat, kommt erschwerend zu der Tat hinzu.
Fazit:
Das Urteil zeigt, zu welchen Konsequenzen das Herunterladen von Kinderpornos führen kann – nicht nur aus diesem Grund, sondern vielmehr zum Schutz von Kindern und zur Eindämmung von Kinderpornographie möchten wir dringend vor dem Aufruf kinderpornographischen Materials warnen!
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