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Die Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten soll ab 1. August 2009 in Kraft treten.
Am vergangenen Freitag hat nunmehr auch der Bundesrat dem umstrittenen Gesetz zur Sperrung von einzelnen Internetseiten zum Zwecke der Bekämpfung von Kinderpornographie zugestimmt. Ab dem 1. August 2009 werden Internet-Nutzer demnach durch ein großes rotes Stoppschild beim Betreten von einer auf der internen BKA-Filterliste verzeichneten Webseite gewarnt.
Gleichsam wird der Zugriff auf die Internetseite registriert und letztlich ans BKA zur Prüfung weitergeleitet.
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Nun hat sich der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur in einem offenen Brief an Bundespräsident Köhler gewandt, um dessen Verweigerung der Unterschrift unter das von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossene Gesetz zu erreichen.
Nach Ansicht der Mitglieder des AK Zensur sei das Gesetz "offenkundig nicht verfassungskonform" und nicht geeignet, um den Zugriff auf kinderpornographische Inhalte nachhaltig zu verringern.
Der AK Zensur kritisierte weiterhin, dass die Entscheidung über die Aufnahme von einzelner Webseiten in die Filterliste zudem lediglich bei einzelnen BKA-Beamten liege.
Der offene Brief an Bundespräsident Köhler ist hier einzusehen: http://ak-zensur.de/download/brief-bundespraesident.pdf
Fazit: Man darf gespannt sein, wie sich Bundespräsident Köhler zum offenen Brief äußert.
Mittlerweile machen zudem erste Anleitung im Internet die Runde, wie man die DNS-Zugangssperren mittels offener DNS-Server umgehen könne.
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Sören Siebert auf Google+