Dass ein unzureichend verschlüsseltes W-LAN im ungünstigsten Fall zur Stürmung einer Wohnung führen kann, zeigte Ende Dezember 2008 ein Fall in Münster.
Was war passiert?
Ein Anschlussinhaber hatte sein WLAN-Netzwerk nicht ausreichend vor dem Zugriff seitens Dritter verschlüsselt, sodass sich ein Nachbar unautorisiert in das Netzwerk einwählen konnte und folglich die Internet-Verbindung für eigene Zwecke nutzen konnte.
Als der Nachbar darauf in einem Chat eine Amokdrohung äußerte und dies an die zuständigen Behörden gemeldet wurde, stürmte das Spezialeinsatzkommando der Polizei Münster die Wohnung des Anschlussinhabers.
Im Zuge des Polizei-Einsatzes wurde die Wohnungstür aufgebrochen, sodass der zu Unrecht verdächtigte Anschlussinhaber anschließend Schadensersatzforderungen gegenüber der Polizei Münster geltend machte.
Indes wies die Behörde eine entsprechende Schadensersatzforderung mit der Begründung zurück, der Anschlussinhaber habe einen Anspruch auf Schadensersatz „durch den Betrieb einer ungesicherten WLAN-Verbindung“ verwirkt.
Fazit:
Die Frage, ob der Anschlussinhaber für über seinen ungesicherten WLAN-Anschluss begangene Rechtsverletzung haftet, wird momentan von den einzelnen Gerichten sehr unterschiedlich gesehen.
Jeder Internetnutzer sollte sein WLAN-Netzwerk sichern, um nicht wie der ahnungslose Anschlussinhaber im vorliegenden Fall überrascht zu werden oder von der Musikindustrie wegen der Nutzung von Tauschbörsen zur Kasse gebeten zu werden, obwohl man selbst nie eine Tauschbörse genutzt hat.
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