Ab dem Jahr 2007 ist nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geplant, Besitzer von Computern mit einer Gebühr analog den Fernseh- und Rundfunkgebühren zu belasten. Dies wurde im Rahmen des Treffens der Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagen, die in der letzten Woche über die Erhöhung der GEZ-Gebühren entschieden haben. Selbst wenn der PC nicht über einen Anschluss für Fernseh- und Rundfunkempfang verfügt, soll die PC-Gebühr fällig werden. Ähnlich wie bei einem Fernsehgerät soll unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allein das bereit halten eines PC ausreichen, damit die geplante Gebühr fällig wird.
Die Befürworter der Gebührenpflicht für PCs argumentieren, dass es technisch jederzeit möglich sei, mit derartigen Geräten Fernseh- oder Rundfunkprogramme zu empfangen. Gegen die geplante Einführung der Gebühren für PCs hat sich kurz nach Bekannt werden bereits eine breite Wiederstandsfront in Politik und Wirtschaft formiert. Vor allem Unternehmen wären von dieser Gebühr massiv betroffen, da heute an fast jedem Arbeitsplatz ein Computer steht. Die geplante Gebühr würde einer „Internet-Steuer“ gleichkommen, die die Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten würde.
Nach Schätzungen des Branchenverbandes Bitkom sind in Deutschland 18 bis 20 Millionen Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet. Da eine entsprechende Gebührenpflicht auf PCs weltweit einmalig wäre, würde dies zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Unternehmen führen. Zudem sei es nicht hinnehmbar, dass sich eine solche Gebühr daran orientiert, dass es möglich ist, mit dem PC Rundfunksendungen zu empfangen ohne auf die konkrete Nutzung abzustellen.
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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