Der kriselnde Bonner Konzern will seinen Video-Download-Dienst erweitern. Ab dem zweiten Quartal 2007 sollen die angebotenen Videos dann nicht mehr nur zur Miete heruntergeladen werden können. T-Online will Videos auch zum Kauf anbieten. Diese sollen nach Erhalt dann legal auf DVD gebrannt werden dürfen. Das erweiterte Modell des Video-on-Demand Shops soll nach Angaben des Telekommunikationsanbieters ebenfalls eine breitere Auswahl an Videos bieten.
Als Partner soll wie bisher das Major Label Universal die Videos zur Verfügung stellen. Der dann mögliche Kauf von aktuellen Filmen soll parallel zum Verkaufsstart der jeweiligen DVD erfolgen. Nach Angaben des Unternehmens soll der Preis pro Download in der Regel günstiger sein als beim Kauf im Handel. Eine wirkliche Neuerung des Angebotes ist die Möglichkeit nach dem Erwerb der Download-DVD die Inhalte kopieren und auf Datenträger brennen zu dürfen. Dies war bislang nicht möglich. Davon erfasst sind dann "andere PCs und teilweise weitere Endgeräte". Das Nutzungsrecht wird den Kunden mit Erwerb der DVD eingeräumt. Technisch soll das Format fluxDVD zum Einsatz kommen. Diese Kopierschutztechnik soll mit vielen DVD-Playern kompatibel sein und ein Abspielen ermöglichen. Der weiterhin bestehende Kopierschutz soll jedoch dafür sorgen, dass pro Video nur eine Kopie erstellt werden könne. Der geplante erweiterte Video-Dienst soll nicht wie bisher nur T-Online-Kunden sondern auch denen weiterer Anbieter von DSL-Verbindungen offen stehen.
Unterdessen kommt die Deutsche Telekom aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus. Allein heute sind 8.000 Mitarbeiter des Konzerns in einen Warnstreik getreten. Hintergrund ist die geplante Ausgliederung von 50.000 Beschäftigten in verschiedene Service-Gesellschaften unter dem Namen T-Service. Die Mitarbeiter sollen in Zukunft für mehr Arbeit wesentlich weniger Geld als bisher verdienen. Zudem wird eine hohe Flexibilität der abgeschobenen Mitarbeiter eingefordert. die Gewerkschaft ver.di hat inzwischen Verhandlungen mit dem Bonner Konzern aufgenommen.
Fazit:
Es wird sich zeigen, ob die geplante Ausweitung des Angebotes durch den Verkauf von Videos erfolgreich wird. Kritiker sehen insbesondere den hohen Preis als Problem. Die Möglichkeit erworbene Videos auf einen DVD-Rohling zu brennen, ist ein wichtiger Schritt für die Kunden. Jedoch sollte dabei nicht vergessen werden, das dies nur der geltenden Rechtslage entspricht. Nach dieser haben die Kunden ein Recht auf Privatkopie z.B. zu Sicherungszwecken. Bislang wird dieses Recht durch den Einsatz von DRM (Digital Rights Management) -Systemen in der Praxis durch die Anbieter oftmals unterlaufen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Online-Shop: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.