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Ver.di und Telekom einigen sich - Auslagerung beschlossen

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Deutsche Telekom haben sich in der entscheidenden Verhandlungsrunde über die Zukunft der Telekom-Mitarbeiter heute Vormittag geeinigt. Vorausgegangen war eine nächtliche Verhandlungsrunde. Seit sechs Wochen befanden sich abwechselnd jeweils mehrere tausend Mitarbeiter im Streik. Dieser Streik ist mit der Einigung, aller Voraussicht nach, nun beendet.

Die Telekom will 50.000 Mitarbeiter in mehrere angegliederte Service-Gesellschaften auslagern. Dort sollen sie nach der Vorstellung des Unternehmens mehr arbeiten und wesentlich weniger Geld dafür bekommen. Ziel der Auslagerung ist nach Angaben der Telekom eine mögliche jährliche Ersparnis von 500 bis 900 Millionen Euro für Personalkosten.

Nach ersten Informationen über das Verhandlungsergebnis von heute Nacht, wird die Ausgliederung der Mitarbeiter zum 01.07.2007 vollzogen. Damit konnte sich ver.di in einer zentralen Forderungen der Mitarbeiter nicht durchsetzen. Allerdings scheint es beim Kündigungsschutz Bewegung gegeben haben. Nach Informationen von tagesschau.de soll dieser nun um ein Jahr bis 2012 verlängert werden. Dabei gilt ein Auslagerungsschutz aus den Service-Gesellschaften bis zum Jahr 2010. Die Mitarbeiter sollen durchschnittlich 6,5 Prozent weniger Lohn erhalten und die Wochenarbeitszeit wird von 34 auf 38 Stunden hochgesetzt. Von der zusätzlichen Arbeitszeit soll pro Woche eine halbe Stunde in die Qualifizierung der Mitarbeiter investiert werden. Die Einstiegsgehälter sollen nach Presseinformationen zwischen 21.400 Euro und 23.200 Euro pro Jahr liegen.

Am heutigen Vormittag wollen Telekom und ver.di die Ergebnisse ihrer Verhandlungen auf einer Pressekonferenz bekannt geben. Am heutigen Nachmittag tagt dann die große Tarifkommission von ver.di um über die erzielte Einigung zu beraten. Nächster Schritt ist dann eine Urabstimmung der Mitglieder von ver.di in der kommenden Woche. Erst wenn diese erfolgreich verlaufen ist, ist die gefundene Einigung bindend.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Telekommunikation und Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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