In einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur „Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN) hat die Bundesregierung nun von einer Nutzung in Privathaushalten abgeraten. WLAN (Wireless Local Area Network)-Netzwerke sind als Angebot der Telekommunikationsunternehmen für die Nutzer der Renner. Ohne lästige Verkabelung kann man in der Reichweite des WLAN-Routers bequem ins Internet gehen.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Bundesregierung empfiehlt allgemein, die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, d.h. herkömmliche Kabelverbindungen zu bevorzugen, wenn auf den Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann“. Allerdings gibt es aktuell keine Gutachten oder Studien, die eine gesundheitsschädliche Auswirkung von WLAN-Nutzung belegen. Allerdings ist diesbezüglich und das ist vergleichbar mit der Bewertung von Handy-Strahlen, eine abschließende Bewertung insbesondere hinsichtlich Langzeitschäden noch nicht möglich, bzw. noch nicht durchgeführt worden.
Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich in dieser Frage insbesondere auf privat betriebene WLAN-Netze in der Wohnung oder im Büro. Von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen wie den Hot Spots in vielen Cafes, Bistros und Kneipen gehe nur eine geringe zusätzliche Strahlenbelastung aus.
Fazit:
Ob die Warnung der Bundesregierung den Boom von drahtlosen Netzwerken verlangsamen kann, bleibt abzuwarten. Für die Nutzer ist die praktische Anwendung meist wichtiger als fiktive gesundheitliche Gefahren. Solange diese nicht eindeutig nachgewiesen sind, bleibt eine Bewertung Spekulation.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Telekommunikation und WLAN: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.