Das Verwaltungsgericht des Kanton Bern hat letzte Woche entschieden, dass der laufende Test des Schweizer Telekommunikationsanbieters Swisscom mit der Funktechnologie Wimax für Breitband-Internet eingestellt werden muss. Der Test umfasste 30 Haushalte in der Schweizer Gemeinde Boltigen seit Frühjahr 2007.
Auslöser der Entscheidung war eine Beschwerde der Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener Gigaherz. In Stellungnahmen wurde unter anderem kritisiert, dass die Swisscom die Sendeleistung der Funkanlage als zu niedrig angegeben habe um ein Baubewilligungsverfahren zu umgehen.
Die Swisscom hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung zu prüfen. Die Wimax-Technologie eignet sich grundsätzlich insbesondere für die Versorgung von abgelegenen Gemeinden mit Breitband-Internet.
Fazit:
Es bleibt nun abzuwarten, ob die Swisscom Rechtsmittel einlegt. Auch in Deutschland ist die stärkere Nutzung von Wimax zur Versorgung im Gespräch. Profitieren könnten dabei insbesondere die ca. eine Million Haushalte die nicht über das schnelle Breitband-Netz der Telekom versorgt werden, da ein Ausbau nach Angaben der Betreiber zu kostenintensiv ist.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Telekommunikation: Rechtsanwalt Sören Siebert
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