Das Telekommunikationsunternehmen HanseNet hat sich in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Maßnahmen gewehrt, zu denen es im Rahmen der Einführung der „Vorratsdatenspeicherung“ verpflichtet werden sollte.
Mit einer Verfügung vom 06. Juli 2009 hatte die Bundesnetzagentur HanseNet dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. HanseNet wurde gleichzeitig aufgefordert, binnen sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dagegen wehrte sich der Anbieter und hatte Widerspruch eingelegt.
Da dieser Widerspruch sofort zu befolgen war, hat HanseNet deswegen nun in diesem Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, um nicht sofort zur Umsetzung verpflichtet zu sein.
Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 08. September 2009, Az.: 21 K 1107/09) hat dies nun abgelehnt. Die Richter führten zur Begründung an, dass HanseNet gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Das gilt auch, obwohl das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden hat. Es habe im Wege einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen und auch unter Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.
Die Richter führten aus, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, wie beispielsweise das Interesse an der Gefahrenabwehr und an einer effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten sei, als das Interesse von HanseNet, die Kosten der Umsetzung der Speicherpflicht nicht aufwenden zu müssen.
Fazit:
Andere Verwaltungsgerichte haben in ähnlichen Fällen anders entschieden. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung samt Umsetzungsverpflichtung durch die Bundesnetzagentur zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Diese Entscheidung wird hoffentlich dann auch zu mehr Klarheit für die betroffenen Anbieter führen.
Autor: Anna Rimpl, Assesorin Jur.
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