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Eilverfahren: Vorerst keine Kinderporno-Sperrlisten des Bundeskriminalamtes (BKA)

Vorerst dürfen keine BKA-Sperrlisten gegen Kinderpornografie an die Provider herausgegeben werden. Damit ist auch die rechtliche Wirksamkeit der sog. „Provider-Verträge“ über Sperrlisten gegen Kinderpornografie in Frage gestellt. Gegenstand eines gerichtlichen Eilverfahrens ist die Frage, ob vom BKA bereits Sperrlisten über zu blockierende Webseiten an deutsche Internetprovider weiter gegeben wurden.

Nach Ansicht der Richter des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (6 L 1158/09.WI) ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zwar bereits vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Das Gesetz wurde bisher allerdings noch nicht amtlich veröffentlicht, was jedoch eine Voraussetzung für das In-Kraft-treten des Gesetzes ist.

Um herauszufinden, ob eine solche Weitergabe bereits stattfand, gehen die Richter in diesem Verfahren einen ungewöhnlichen Weg. Sie forderten von BKA-Chef Ziercke eine Eidesstattliche Versicherung„ aus der sich klar und eindeutig ergibt, das der zwischen dem BKA und dem Provider geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider (incl. Tochter- und Schwesterunternehmen) zur Verfügung gestellt worden sind.“

Fazit:

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es bleibt also weiterhin spannend. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird derzeit noch in Brüssel wegen europarechtlichen Fragen und Bedenken der Bundesregierung geprüft. Erst danach soll es von Bundespräsident Horst Köhler abgezeichnet und sodann veröffentlicht werden. und kann damit gültig werden.

Das Bundeskriminalamt hatte bereits auf die Kritik reagiert und hat die Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache aufgehoben. Damit können auch Verbände an dem Verfahren teilnehmen. Am Wochenende war zudem bekannt geworden, dass Bundesinnenminister Schäuble fachliche Fehler bei der Erstellung des Gesetzes eingestanden hat. Ob dies ein strategischer Schachzug hinsichtlich der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen mit der FDP sind, bleibt abzuwarten.


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