Das Zugangserschwerungsgesetz war ein großes Thema im letzten Jahr, was die Neuregelung von Gesetzen hinsichtlich des Internets anging. Mithilfe des Zugangserschwerungsgesetzes sollten Provider dazu verpflichtet werden, vor dem Betreten einer Internetseite, die beispielsweise kinderpornographische Inhalte enthält, einen entsprechenden Hinweis auf die Strafbarkeit des Betreten der Internetseite zu platzieren.
Sowohl Provider als auch Presse und Parteien hatten nach dem Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs erheblichen Diskussionsbedarf, was etwa die konkrete Umsetzung des Gesetzes angeht. Nach erfolgter Abstimmung wurde das Gesetz Bundespräsident Horst Köhler vorgelegt – der seine Unterschrift vorerst jedoch verweigerte. Köhler hatte die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“ gebeten, um das Gesetz vor einer Unterzeichnung prüfen zu können.
Nun hat auch die SPD erklärt, das Zugangserschwerungsgesetz (Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen - ZugErschwG), das im Wesentlichen von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen initiiert wurde, aufheben zu wollen. Die geplanten Netzsperren seien ineffektiv, ungenau und leicht zu umgehen. Zudem werde die Überwachungsinfrastruktur von vielen Bürgern mit Sorge gesehen.
Fazit:
Es bleibt weiterhin spannend, ob das Zugangserschwerungsgesetz nun in dieser Form in Kraft treten kann – indes bestärkten einige Parteien ihre Forderung, kinderpornographische Inhalte nicht nur zu sperren, sondern gleich zu löschen.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.